Süddeutsche Zeitung

Prozess wegen Spionage:Der BND-Spion, der sich entsetzlich langweilte

Kugelschreiber sind verboten. Bleistifte dürfen nur mit dem Dienstbleistiftspitzer der Justiz außerhalb des Gerichtssaals gespitzt werden. In Deutschland gibt es seit langem wieder einen Spionageprozess.

Von Hans Holzhaider

Spionageprozesse hat man ja nicht so oft. In fast zwanzig Jahren als Gerichtsreporter hatte ich einen einzigen. Das war noch in den 90er Jahren, angeklagt war ein Stasi-Oberst, der für sein Land, also die DDR, spioniert hatte. Man warf ihm Landesverrat vor, obwohl wirklich nicht ersichtlich war, welches Land er verraten haben sollte. Verurteilt haben sie ihn trotzdem.

Jetzt haben wir also den Prozess gegen Markus R., 32 Jahre alt, der beim Bundesnachrichtendienst in Pullach angestellt war und gestanden hat, in den knapp sieben Jahren seiner Dienstzeit mehr als 200 interne Dokumente und Dateien an den amerikanischen Geheimdienst CIA weitergegeben zu haben. Die Bundesregierung, war zu hören, nehme die Geschichte sehr ernst. Das soll wahrscheinlich heißen: Seht her, wir kennen kein Pardon, auch wenn es gegen unsere amerikanischen Freunde geht. Das Gericht hat eine Sicherheitsanordnung erlassen, wie ich sie in 20 Jahren noch nicht erlebt habe: Keine Laptops und Mobiltelefone im Gerichtssaal - das mag ja angehen. Aber auch keine Kugelschreiber. Keine Drehbleistifte. Es könnten Mikrophone oder Kameras darin versteckt sein.

Nur einfache Holzbleistifte, und wenn sie gespitzt werden müssen, muss man den Gerichtssaal verlassen und den Dienstbleistiftspitzer der Justiz benutzen.

Und dann hört man im Gerichtssaal die Geschichte des Markus R., der in seinem Berufsleben nicht allzuviel Erfolg hatte, ehe er, endlich, eine feste Anstellung beim BND fand. Der sich seine Tätigkeit dort so ganz anders vorgestellt hatte, als sie dann in Wirklichkeit war. Sie war kein bisschen spannend. Sie war sehr, sehr frustrierend. Und eines Tages entschloss sich Markus R., das zu ändern.

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