Das Gericht hat außerordentliche Vorkehrungen zur Geheimhaltung getroffen. Nichts darf mit in den Gerichtssaal genommen werden, was in irgendeiner erdenklichen Weise zur Anfertigung von Bild- oder Tonaufzeichnungen dienen könnte. Von niemandem. Auch die Bundesanwälte, auch die Verteidiger müssen auf ihre Mobiltelefone und Laptops verzichten, von den Journalisten ganz zu schweigen. Keine Kugelschreiber. Keine Füllfederhalter. Es könnten Mikrofone oder Kameras darin versteckt sein. Nur einfache Holzbleistifte. Bleistiftspitzer? Abgelehnt. Bei Bedarf stellt die Justiz einen Dienstbleistiftspitzer zur Verfügung, außerhalb des Gerichtssaals, versteht sich.
Prozess wegen LandesverratsEin bisschen Spaß muss sein
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Herr R. hat sich beim BND in Pullach so entsetzlich gelangweilt, dass er sich der CIA andiente.
Von Hans Holzhaider