Es ist am Morgen eines jeden Verhandlungstages das gleiche Ritual. Der Angeklagte wird als Letzter im Rollstuhl in den Saal 300 des Hamburger Justizpalastes geschoben, er hält sich einen Schnellhefter aus Pappe vors Gesicht, und die Fotografen fotografieren den Hut, der über den Ordner hinweg ragt. Ein Gesicht sehen sie nicht. Später wird man die Fotos einmal chronologisch nach den Farben der Ordner sortieren können, zum Prozessauftakt im Oktober versteckte sich Bruno D. hinter einem roten, an diesem Montag war der Ordner gelb. Wenn die Fotografen den Saal verlassen haben, nimmt D. die Mappe herunter, legt Hut und Sonnenbrille ab, stülpt sich den Kopfhörer auf. So sitzt er da, nun ohne Schutz gegen den Angriff auf die persönliche Wahrheit seines Lebens.
Bruno D. ist 93 Jahre alt, ein alter, ein sehr alter Mann, eingeschränkt verhandlungsfähig. Mehr als zwei Stunden am Tag geht es nicht, mehr als zwei Tage in der Woche auch nicht. Die Taten, die er begangen haben soll, liegen ein ganzes Menschenleben zurück, 75 Jahre. Im Sommer 1944 kam Bruno D. als junger Mann, als Junge fast, ins Konzentrationslager Stutthof, auf die sichere Seite des Zauns. Bruno D. wurde Wachmann in dem Lager, das in dieser Zeit, von Sommer 1944 bis April 1945 vor allem der Vernichtung von Leben diente. 5230 Menschen sollen in jenem Zeitraum vergast oder erschossen worden sein hinter dem Zaun, den D. als 17-Jähriger bewachen musste. Beihilfe zum Mord in 5230 Fällen, so lautet deshalb die Anklage.
Die Wahrheit, die sich D. zurechtgelegt hat zeit seines Lebens, ist diese: "Ich sehe keine Schuld bei mir." So hat er das gesagt, am Montag, so sagt er es mit anderen Worten immer wieder. Er sei Soldat gewesen, habe einen Befehl gehabt, den habe er ausführen müssen. Ein Entrinnen habe es nicht gegeben, Verweigerung, Versetzung, Desertion, Krankschreibung - nichts habe er in Erwägung ziehen können, ohne sein eigenes Leben zu gefährden. "Was hätte ich tun können?", fragt er das Gericht, "was wollen Sie von mir hören?"
Bruno D. hat nie verborgen, dass er im KZ Dienst geschoben hat in SS-Uniform, er hat schon in den 1970er- und 1980er-Jahren Auskunft darüber gegeben, Staatsanwaltschaft und Polizei. Gegen ihn wurde nicht weiter ermittelt. Er durfte glauben, im juristischen Sinne nicht schuldig zu sein, sagte sein Anwalt zum Prozessauftakt im Oktober, und auch nach den Vernehmungen des Angeklagten durch die Vorsitzende Richterin, Anne Meier-Göring, ist davon auszugehen, dass sich an dieser Sicht nichts ändern wird. Keine Schuld, weder juristisch noch moralisch. In der Familie, sagt er, habe er nur mit seiner Frau darüber gesprochen, Kinder und Enkel hätten nichts gewusst.
Es ist an den Zeugen in diesem NS-Verfahren, das Leben im Lager nahe Danzig, wenn man das Leben nennen kann, zu schildern. Vor allem aber: das Sterben. Abraham Koryski, 92, ist extra aus Nazareth angereist, um davon zu berichten. Vom Tod seiner Tante, die mit ihm in Stutthof saß und seiner Schilderung nach starb, als ihr Mann ihr eine Zwiebel über den Zaun warf, vom Männer- in den Frauentrakt. Die Tante sei gestorben, als sie den elektrischen Zaun berührte. Der Onkel habe sich danach aufgehängt, "ich war derjenige, der seine Leiche nahm", sagt Koryski. Er stammt aus Lettland. Er war 16. Er überlebte als einziger seiner gesamten Familie.
Dieser historische Prozess ist auch ein Wettlauf mit der Zeit. Im Januar wird weiter verhandelt
Abraham Koryski erinnert sich noch an den Namen eines Hundes, den die Aufseher dressiert hätten, um ihn auf Gefangene loszulassen. "Lux, bring' den Banditen her", hätten sie gerufen. Und er schildert das sadistische Ritual in einer Baracke, in der die SS-Männer einen Vater und dessen Sohn vor die Wahl gestellt hätten, wer wen mit einem Stuhlbein erschlägt. Täte es keiner, würde jemand aus der Baracke erschossen. Tatsächlich habe der Vater den Sohn aufgefordert, ihn zu töten. Danach sei auch der Sohn erschossen worden.
Die Schuldigen an solchen Taten, sagt Bruno D. an diesem Dienstag, dem letzten Verhandlungstag dieses Jahres, seien diejenigen, die sie begangen hätten. Nicht er. Er habe nie jemanden verfolgt, nie geschossen. Er habe sich von allem ferngehalten. Und er habe geglaubt, wenn er nur einschliefe auf seinem Turm, würde er schon erschossen. Wie hätte er da sagen können, ich will hier keinen Dienst mehr tun?
Das Gericht zweifelt längst an Bruno D.s Mantra, vom Morden nichts mitbekommen zu haben. Keine Hunde gesehen, keine gehört zu haben. Nie Tote am Zaun gesehen, keine Folterungen bei den Morgenappellen mitbekommen zu haben, keine Schüsse. Über den Antrag der Nebenklage, das Gericht möge Stutthof besuchen, um zu beurteilen, was von den Wachtürmen aus man gesehen haben musste, ist noch nicht entschieden. Im Januar wird das Verfahren fortgesetzt, wenn es die Gesundheit des Angeklagten erlaubt, mit weiteren Zeugen und Versuchen des Gerichts, die Erinnerung von Bruno D. wachzurufen.
Dieser historische Prozess ist auch ein Wettlauf mit der Zeit. Jahrzehntelang hat die deutsche Justiz die Schuld der kleinen Räder im NS-Vernichtungsgetriebe als zu gering erachtet, um sie zu verfolgen. Erst im Verfahren gegen John Demjanjuk, den das Münchner Landgericht 2011 wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord verurteilte, änderte sich der Kurs. Demjanjuk starb, bevor über die Revision entschieden war. 2015 wurde Oskar Gröning in Lüneburg auch wegen Beihilfe verurteilt, er war in der Verwaltung von Auschwitz Teil des Systems gewesen und starb vor Haftantritt.
Von Gröning stammt der Satz, man habe sich damals "in der Bequemlichkeit des Gehorsams eingerichtet". Als die Richterin Bruno D. dieses Zitat vorhält, ihn fragt, ob es das sei, schweigt der Angeklagte.
