Prozess um Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh:Gericht verurteilt Polizisten zu Geldstrafe

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Unter mysteriösen Umständen starb Asylbewerber Oury Jalloh vor fast acht Jahren in einer Dessauer Gefängniszelle. Jetzt verurteilte das Magdeburger Landgericht einen damals diensthabenden Polizisten zu einer Geldstrafe. Wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen.

Im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh ist ein Polizist zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg sprach den Angeklagten der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung schuldig. Mit dem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die für eine Geldstrafe von 6300 Euro für den angeklagten Polizisten Andreas S. plädiert hatte.

Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber war im Januar 2005 bei einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommen. Laut Anklage soll der ehemalige Dienststellenleiter des Polizeireviers nicht schnell genug auf den Feueralarm reagiert haben. Die Nebenklage, die die Familie Jallohs vertritt, hatte eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Freiheitsberaubung gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau war Polizist Andreas S. im Dezember 2008 gemeinsam mit einem Kollegen zunächst freigesprochen worden. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil aufgrund von "Lücken in der Beweisführung" auf und entschied, dass der Prozess gegen den Dienststellenleiter neu aufgerollt werden muss.

Unter seiner Aufsicht starb Oury Jalloh am 7. Januar 2005 unter mysteriösen Umständen: Damals war eine Polizeistreife ins Zentrum von Dessau gerufen worden. Ein paar Afrikaner sollten dort Frauen belästigt haben. Unter ihnen war auch Oury Jalloh. Der Asylbewerber hatte keine Papiere und beschimpfte die Polizisten. Die nahmen ihn mit. In einem Gutachten hieß es später, dass der damals 21-Jährige mehr als zwei Promille Alkohol im Blut gehabt habe, dazu Spuren von Cannabis und Kokain.

Als die Feuerwehr eintraf, war Jalloh tot

Wie die diensthabenden Polizisten später aussagten, sperrten sie Jalloh in eine Zelle und fesselten ihn ans Bett. Alle 30 Minuten kam ein Beamter vorbei, um nach Jalloh zu sehen, der Dienststellenleiter kontrollierte ihn über die Gegensprechanlage. Zwischendurch stellte er die Anlage leiser. Er habe eingehende Telefonate aufgrund von Rufen aus der Zelle nicht mehr richtig verstehen können, hieß es. Eine Kollegin drehte die Anlage wieder lauter. Als der Feueralarm ansprang, stellte der Dienstellenleiter ihn ab, weil er einen Defekt vermutete. Oury Jalloh war bereits tot, als die Feuerwehr eintraf - Hitzeschock. Nach Angaben der Polizei hatte er die Matratze, auf der er lag, mit einem Feuerzeug angezündet.

Bis heute ist unklar, wie ein Feuerzeug in die Zelle gelangen konnte. Hatten es die Beamten bei der Durchsuchung von Jalloh übersehen? Bei der ersten Untersuchung der Zelle nach dessen Tod wurde keines gefunden, erst nachträglich gelangte es auf die Asservatenliste. Sachverständige konnten jedoch darauf weder DNA- noch Faserreste von Jalloh finden.

Die Videobänder von der Durchsuchung der Zelle sind verschwunden. Auch die Tatsache, dass Oury Jalloh in seiner Zelle fixiert worden war, hatte die Staatsanwaltschaft zunächst verschwiegen. Nur durch Nachforschungen der Beratungsstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt in Dessau wurde diese Information öffentlich.

Kaum verwunderlich also, dass Menschenrechtler und die in Dessau gegründete Initiative Oury-Jalloh den Prozess immer wieder kritisierten. Wolfgang Grenz, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation Amnesty International in Deutschland, glaubt, dass immer noch Aufklärungsbedarf besteht. Er fordert, bei Fällen wie diesen unabhängige Untersuchungen einzuführen, um "zu große Nähe" zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft zu verhindern.

Für Aufregung sorgte zuletzt der Versuch des Magdeburger Landgerichts, das Verfahren gegen Andreas S. "unter Berücksichtigung des Standes der Beweisaufnahme und der Verfahrensdauer" gegen eine Geldauflage einzustellen. Daraufhin stellten die Anwälte der Familie Jalloh einen Befangenheitsantrag gegen die Richter.

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