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Prozess um Spendenaffäre:FDP kämpft gegen Millionenstrafe

Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet über eine Millionenstrafe für die FDP. Die Spendenaffäre Möllemann könnte teuer für sie werden.

Das Berliner Verwaltungsgericht entscheidet am Dienstag, ob die FDP wegen eines sieben Jahre zurückliegenden Spendenskandals 4,3 Millionen Euro Strafe zahlen muss. Die Partei hatte gegen diesen Bescheid der Bundestagsverwaltung vom Juli geklagt.

Die FDP argumentiert unter anderem, man habe ihre Hilfe bei der Aufklärung der Affäre nicht genug gewürdigt. Bundestagspräsident Norbert Lammert sieht das anders. Die Mitarbeit ändere "nichts an der Rechtswidrigkeit der Spendenvorgänge".

Nach jahrelangen Prüfungen war die Parlamentsverwaltung zu dem Schluss gekommen, dass die FDP gegen das Parteiengesetz verstoßen hat. Der damalige Landesvorsitzende in Nordrhein-Westfalen, Jürgen Möllemann, soll zwischen 1996 und 2002 fast zwei Millionen Euro Spenden aquiriert haben - anonyme Großspenden, die gestückelt und dann von Strohleuten auf FDP-Konten eingezahlt worden sein sollen.

Geld aus dunklen Quellen

Die Bundestagsverwaltung sieht darin einen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Es präzisiert Artikel 21 des Grundgesetzes, nach dem Parteien die Herkunft und die Verwendung ihres Geldes offenlegen müssen, damit sie nicht heimlich und undemokratisch beeinflusst werden. Spender, die der Partei in einem Jahr mehr als 10.000 Euro überlassen, müssen deshalb im Rechenschaftsbericht namentlich aufgelistet werden. Zuwendungen, deren Herkunft unklar ist, dürfen die Parteien ab 500 Euro nicht annehmen, Spenden von Ausländern sind in der Regel ab 1000 Euro tabu.

Für illegal angenommene Spenden müssen die Parteien die dreifache Summe als Strafe zahlen - das macht für die FDP 2,4 Millionen Euro wegen der anonymen Großspenden. Dazu kommen noch 1,1 Millionen Euro Strafe, weil Spenden nicht veröffentlicht wurden. Nicht eingerechnet sind darin die 873.500 Euro, die die FDP schon bei der Bundestagsverwaltung hinterlegt hat.

Woher das Geld stammt, das Möllemann verwendet und auf Konten im Ausland angesammelt hat, ist bis heute unklar. Spekulationen über seine Herkunft aber gibt es viele: Mal werden arabische Quellen vermutet, die sich dafür bedankt haben könnten, dass der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Möllemann sich für die Lieferung von Fuchs-Panzern an Saudi-Arabien eingesetzt hat. Immer wieder waren Firmen in Verdacht geraten, die für den Verkauf der ostdeutschen Leuna-Raffinerie gezahlt haben könnten.

Beweise für diese Vermutungen aber fand das Landeskriminalamt nicht. Die Sonderkommission hatte fast zwei Jahre gegen fünf ehemalige Helfer Möllemanns ermittelt. Das Verfahren gegen Möllemann selbst wurde eingestellt, nachdem der Politiker im Juni 2003 bei einem Fallschirmsprung starb. Ob es sich dabei um einen Suizid handelte, ist ebenfalls nicht geklärt.

Nur die CDU hat mehr gezahlt

Der Strafbescheid an die FDP ist der zweithöchste, den die Bundestagsverwaltung je gegen eine Partei verhängt hat. Mehr musste nur die CDU Ende der neunziger Jahre zahlen: 21 Millionen Euro. In Hessen hatte sie 1983 umgerechnet zehn Millionen Euro in die Schweiz verschieben lassen und das verschwiegen.

Sollte eine der Parteien gegen das heutige Urteil Rechtsmittel einlegen, müsste sich demnächst das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Fall beschäftigen.

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