Süddeutsche Zeitung

Prozess um Geheimagent:Mauss nennt den "Vater des Geheimfonds" beim Namen

Werner Mauss hat das Gericht auf die Folter gespannt: Erst hatte der frühere Top-Agent angedeutet, der Urheber seines Geheimfonds könne als Zeuge auftreten. Nun stellt sich heraus: Er ist längst tot.

Von Ralf Wiegand

Unter Drehbuchschreibern wäre das ein klassischer Cliffhanger gewesen, was Werner Mauss am Ende des letzten Verhandlungstages vor zwei Wochen als Rätsel in den Raum gestellt hat: Eine "hochrangige deutsche Persönlichkeit" habe 1985 jenen ausländischen Geheimfonds initiiert, dessen steuerliche Würdigung Mauss heute, 31 Jahre später, vors Landgericht Bochum gebracht hat. Der Angeklagte, so die Staatsanwaltschaft, soll mehr als 15 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben.

Stimmt nicht, sagt Mauss, das Geld habe nicht ihm, sondern eben einem Geheimbund gehört. Und jener deutsche Mister X habe nicht nur den Fonds erfunden, sondern ihm, dem Agenten Mauss, Anfang der 2000er-Jahre "strikt untersagt", dessen Existenz beim Finanzamt anzumelden. So sagte es Mauss vor zwei Wochen und deutete an, womöglich könnte dieser Mister X sogar als Zeuge auftreten. Auf jeden Fall musste das Gericht den Eindruck haben, dass dieser Kronzeuge für die Existenz des Fonds noch lebt. Zwei Wochen Spannung, zwei Wochen warten auf die Fortsetzung - ein Cliffhanger eben.

Mauss nennt den angeblichen "Vater des Fonds" beim Namen

Am Montag nun hat Mauss tatsächlich einen Namen genannt. Angeblich hatte Gerhard Boeden Mitte der 1980er-Jahre die Idee, den deutschen Agenten durch ein Konglomerat ausländischer Dienste bezahlen zu lassen, ohne dass deutsche Stellen etwas dazu gegeben hätten. Das jedenfalls ist die Darstellung von Werner Mauss, seitdem Steuerfahnder einem großen Vermögen auf der Spur sind, das auf seine Person angelegt ist. Bisher hatte Mauss keine Namen genannt, weder von den angeblichen Einzahlern in den mysteriösen Fonds noch von deren Verwaltern. Dass es einen deutschen Initiator gegeben haben soll, hatte Mauss vor zwei Wochen sogar zum allerersten Mal erwähnt - nach fast vierjährigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Gerhard Boeden, sagte Mauss am Montag vor Gericht, sei "wie ein Vater" für ihn gewesen und außerdem auch "Vater des Fonds". Seit 1970 hätten die beiden eng zusammengearbeitet. Zu der Zeit, als der Geheimfonds gegründet worden sein soll, 1985, war Boeden Vizepräsident des Bundeskriminalamts (BKA). 1987 wechselte er als Präsident zum Bundesamt für Verfassungsschutz. Mauss behauptete fast nebenbei, er habe unter Boeden von 1987 bis 1991 auch "im Auftrag des Verfassungsschutzes" gearbeitet, etwa bei Geiselbefreiungen in Libanon. Die Bundesregierung hat auf diverse Anfragen des Bundestags zur Sache Mauss bisher stets behauptet, Mauss habe nie im Auftrag des Bundesamts für Verfassungsschutz gearbeitet. Hat die Regierung das Parlament belogen? Oder belügt Mauss das Gericht?

Der Angeklagte widerspricht sich selbst

Boeden kann das nicht mehr aufklären, er ist 2010 im Alter von 85 Jahren gestorben. Im BKA, dessen Vizepräsident er von 1983 bis 1987 war, genoss er höchstes Ansehen, sogar die Zufahrtsstraße zur Behörde in Meckenheim trägt heute seinen Namen. Er galt als ungewöhnlich geradlinig. Aber selbst wenn Boeden noch Anfang der 2000er-Jahre Mauss wirklich untersagt hätte, sich ans Finanzamt zu wenden: Mauss hätte sich nicht daran halten müssen. "Er konnte Ihnen gar nichts mehr, er war in Pension", sagte der Vorsitzende Richter Markus van den Hoevel zu Mauss.

Das Gericht verliert die Geduld mit dem sich notorisch selbst widersprechenden oder in vage Geheimwelten abdriftenden Angeklagten. "Sie spielen ein gefährliches Spiel, Herr Mauss", sagte der Richter und äußerte starke Zweifel an dessen bisherigen Aussagen. Mal fühle er sich wie in "Grimms Märchen", mal wie im "Reich der Fabeln und Legenden". Van den Hoevel: "Es droht eine massive Haftstrafe."

Mauss' Abwehrkette wirkt inzwischen rissig

Mauss hat sehr renommierte und erfahrene Verteidiger engagiert, etwa Franz Salditt, zu dessen Mandanten schon Tennis-Vater Peter Graf und der Bauunternehmer Jürgen Schneider gehörten, und Rainer Hamm, einen der bekanntesten Strafverteidiger des Landes. Doch auch diese durchaus stark besetzte Abwehrkette wirkt inzwischen rissig. Während Salditt den Richter rüde rüffelte, er solle seinen Mandanten nicht entmutigen, indem er ihm rate, "besser die Schnauze zu halten", erkannte Hamm die Diagnose des Gerichts voll umfänglich an, wonach dringender Erklärungsbedarf besteht: "Wir müssen liefern."

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SZ vom 29.11.2016/ees
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