Prozess:Rüstungslobbyist muss in Haft

Thomas M. soll ein Geheimpapier aus dem Bundesverteidigungsministerium mit Kollegen geteilt haben.

Von Benedikt Müller, Düsseldorf

Die 51 Seiten, die der Wachmann einer bayerischen Rüstungsfirma 2016 in einem Rollcontainer fand, sind brisant: Es sind Erläuterungen zum Haushaltsentwurf des Bundesverteidigungsministeriums. Der Aufdruck "geheim" prangte auf der Kopie. Aus ihr gehe hervor, wie viel Geld der Bund für einzelne Rüstungsprojekte ausgeben wollte, sagt Lars Bachler, Richter am Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes (OLG) Düsseldorf. "Es versteht sich von selbst, dass jeder fremde Geheimdienst ein hohes Interesse an einem solchen Dokument hat."

Deshalb muss Thomas M. nun zweieinhalb Jahre in Haft, urteilten die Richter am Freitag. Sie sehen es als erwiesen an, dass der damalige Lobbyist eines Sprengstoffherstellers die Kopie an seinen Freund Martin M. weitergab, der zu der Zeit bei der bayerischen Firma arbeitete und Netzwerke zur Bundeswehr knüpfte.

Wer das Dokument ursprünglich in Berlin kopiert hatte, "das haben wir nicht herausgefunden", gesteht Bachler. "Darauf kommt es aber auch nicht an." Des Offenbarens von Staatsgeheimnissen mache sich bereits schuldig, wer ermöglicht, dass eine fremde Macht mit gewisser Wahrscheinlichkeit auf ein Geheimnis zugreifen kann. Und obwohl Rüstungsfirmen immer wieder von ausländischen Geheimdiensten beobachtet würden, habe die Kopie wochenlang ungeschützt in dem Büro gelegen. "Deutschland hätte nackt dagestanden, wenn das Dokument bekannt geworden wäre", argumentierte der Generalbundesanwalt. Ein Sachverständiger sagte: "Wenn das einem fremden Geheimdienst in die Hände fällt, dann ist das wie ein Sechser im Lotto."

Thomas M.s Verteidiger wies die Darstellung einer Übergabe der 51 Seiten zwar zurück. Allerdings hatten die Ermittler bei Thomas M. ein weiteres, vergleichbares Dokument zur militärischen Beschaffungspolitik gefunden - in einem Dateiordner namens "Superwichtig". Der frühere Fachjournalist und Rüstungslobbyist habe viele Kontakte, die bis ins Bundesverteidigungsministerium und den Bundestag reichten, sagt Richter Bachler.

Martin M. gestand indes, dass er die 51 Seiten an seinen Chef sowie an einen Kollegen weitergereicht hatte, der damals für ein Hubschrauberprojekt zuständig war. Martin M. kommt mit einer Bewährungsstrafe davon, da er Reue gezeigt und zur Aufklärung beigetragen habe, so Bachler. Das Verfahren gegen den Projektleiter wurde gegen eine Geldzahlung eingestellt.

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