TerrorismusProzess gegen Klette: Gericht kippt Vorwurf des Mordversuchs

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Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette steht seit Ende März wegen einer Serie von Überfällen auf Supermärkte und Geldtransporter zwischen 1999 und 2016 vor Gericht.
Die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette steht seit Ende März wegen einer Serie von Überfällen auf Supermärkte und Geldtransporter zwischen 1999 und 2016 vor Gericht. (Foto: Sina Schuldt/dpa)

Der schwerwiegendste Vorwurf gegen das ehemalige RAF-Mitglied ist damit vom Tisch. Im Fall einer Verurteilung kann sie somit mit einer niedrigeren Strafe rechnen.

Im Prozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden den Vorwurf des versuchten Mordes gekippt. Mit dem rechtlichen Hinweis ist der schwerwiegendste Vorwurf der Anklage vom Tisch. Im Fall einer Verurteilung kann die 66-Jährige mit einer niedrigeren Strafe rechnen.

Die Angeklagte steht unter Verdacht, mit ihren mutmaßlichen Komplizen Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub Geldtransporter und Supermärkte in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein überfallen zu haben. Dabei sollen sie mehr als 2,7 Millionen Euro für ihr Leben im Untergrund erbeutet haben.

Bei der Tat in Stuhr im Juni 2015 soll ein Schütze mehrfach auf einen Geldtransporter geschossen haben. Zwei Schüsse drangen laut Anklage in die Fahrerkabine ein, die Geldboten blieben unverletzt. Das Trio soll am Ende ohne Beute geflüchtet sein. Die Staatsanwaltschaft wertet die Schüsse als Mordversuch, das Gericht sieht das inzwischen anders. Die Richter gehen von einem sogenannten bedingten Tötungsvorsatz aus, von dem der Schütze dann zurückgetreten sei. Was am Ende zum Abbruch der Tat führte – ob das Trio beispielsweise durch eine Sirene der Polizei gestört wurde oder freiwillig den Rückzug antrat –, muss nach Angaben des Vorsitzenden Richters noch geklärt werden.

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Die Entscheidung des Gerichts kommt nicht überraschend. Ähnlich hatte es bereits das Oberlandesgericht Celle Mitte Dezember 2024 in einem Haftprüfungsverfahren gesehen und damals entschieden, dass kein dringender und lediglich ein hinreichender Tatverdacht des versuchten Mordes bestehe.

Klette war 1989 in den Untergrund abgetaucht. Sie, Staub und Garweg werden von den Ermittlungsbehörden zur sogenannten dritten Generation der Terrorgruppe „Rote Armee Fraktion“ gezählt. Erst im Februar 2024 konnte die Polizei die Gesuchte in Berlin-Kreuzberg verhaften, wo sie viele Jahre unerkannt und unter falschem Namen gelebt hatte. Sie sitzt seitdem im Frauengefängnis in Vechta in Untersuchungshaft. Ihre mutmaßlichen Komplizen sind weiter auf der Flucht.

Das Gericht hat den Prozess nun für einen Monat unterbrochen. Anfang August will es das Verfahren fortsetzen.

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