Süddeutsche Zeitung

Prozess in der Türkei:Deniz Yücel bleibt angeklagt

  • Am ersten Tag des Prozesses gegen den Welt-Journalisten Deniz Yücel in der Türkei hat der Richter einen sofortigen Freispruch des Angeklagten abgelehnt.
  • Einen Antrag, Yücels Texte als Beweismittel aus der Akte zu entfernen, lehnte der Richter ab.
  • Mit dem Fall wird sich voraussichtlich Ende Juli auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befassen.

Von Christiane Schlötzer, Istanbul

Deniz Yücel, der frühere Korrespondent der Zeitung Die Welt, bleibt in der Türkei weiter angeklagt. Gleich zu Beginn des Prozesses im Istanbuler Justizpalast hatte Yücels Anwalt Veysel Ok am Donnerstag einen sofortigen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Dies lehnte das Gericht ab. Yücel war zu der Verhandlung nicht erschienen. Er hat die Türkei im Februar verlassen, sofort nachdem seine Untersuchungshaft nach einem Jahr aufgehoben worden war. Die Justiz hatte keine Ausreisesperre verhängt. Die Anklage aber hatte das Gericht angenommen. Sie lautet "Terrorpropaganda" und "Aufstachelung zu Hass und Feindseligkeit". Dafür drohen bis zu bis zu 18 Jahre Haft.

Yücels Anwalt Ok sagte, die nur zweieinhalbseitige Anklageschrift enthalte keinerlei Beweise, sie stütze sich ausschließlich auf Artikel Yücels. Dass die Staatsanwaltschaft Telefonkontakte Yücels als Beweismaterial vorgelegt habe, nannte Ok einen Verstoß gegen den Informantenschutz der Medien. Ok verlangte, die Telefondaten aus den Akten zu nehmen. Das Gericht lehnte auch das ab. Der Anwalt schlug dann vor, Yücel könnte seine Aussage auch per Videolink in einem türkischen Konsulat in Deutschland machen. Das Gericht will nun aber erst einmal eine schriftliche Aussage von Yücel verlangen. Es setzte die nächste Verhandlung erst für den 20. Dezember an.

Yücel, 44, besitzt die deutsche und die türkische Staatsbürgerschaft. Er hatte seit 2015 für Die Welt aus der Türkei berichtet. Dabei hatte er sich auch kritisch zum Kurdenkonflikt und über den Putschversuch im Juli 2016 geäußert. Die acht Artikel, auf die sich die Anklage stützt, erschienen zwischen Juni und Dezember 2016. Die Anklage wurde aber erst im Februar 2018 vorgelegt. Ok betonte, das türkische Pressegesetz verlange, dass Anzeigen nicht später als vier Monate nach Erscheinen eines Textes erfolgten. Daran ändere auch der Ausnahmezustand in der Türkei nichts. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan hatte den Journalisten in einer Rede als "deutschen Agenten" bezeichnet. Die Verhaftung Yücels hatte die deutsch-türkischen Beziehungen schwer belastet.

Der türkische Vertreter von Reporter ohne Grenzen, Erol Önderoğlu, sagte nach der gut 45-minütigen Verhandlung, "das Gericht hat die Gelegenheit verpasst, diese absurde und willkürliche Behandlung von Deniz Yücel heute zu beenden". Önderoğlu kritisierte auch, das Yücels private Kommunikation als Beweismittel dienen soll. Dies sei auch eine Bedrohung für die Arbeit anderer Journalisten in der Türkei. Solange es solche Einschüchterungsversuche gebe, werde sich niemand sicher fühlen, sagte Önderoğlu.

Auch Önderoğlu und der Anwalt Ok sind in der Türkei angeklagt. Önderoğlu ebenfalls wegen "Terrorpropaganda", sein Prozess wurde zuletzt auf Oktober vertagt. Ok wird am 4. Juli vor Gericht stehen, dem Anwalt drohen zwei Jahre Haft, weil er in einem Interview 2015 die türkische Justiz beleidigt haben soll.

Mit dem Fall Yücel wird sich voraussichtlich Ende Juli auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befassen. Yücel hatte im April 2017 wegen seiner Inhaftierung dort Klage eingereicht. Die Urteile des Gerichts sind auch für die Türkei bindend.

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SZ vom 29.06.2018/jael
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