Prozess in Antalya:Hartes Urteil, glimpflicher Ausgang

ANTALYA TURKEY AUGUST 26 2017 A plane flies over the Antalya International Airport Sergei Boby

Am Flughafen Antalya soll sich der Vorfall ereignet haben, beim Warten aufs Gepäck.

(Foto: Sergei Bobylev/imago/ITAR-TASS)

Ein Zahnarzt aus Wuppertal erhält wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten mehr als 20 Monate Haft. Doch er darf dann doch ausreisen, weil die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird - allerdings nicht sofort.

Von Tomas Avenarius, Istanbul

Ein hartes Urteil, das dann aber doch ziemlich großzügig umgesetzt wird - so ungefähr ließe sich beschreiben, was ein Zahnarzt aus Wuppertal vor einem türkischen Gericht erlebte. Zwar verurteilte das Gericht im Urlaubsparadies Antalya den 63-jährigen Zahnmediziner Kristian B. wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan zu insgesamt 16 Monaten und 20 Tagen Haft. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung auf fünf Jahre ausgesetzt: Der Deutsche, der vor mehr als einem Monat zum Urlaubmachen an die türkische Riviera gereist war und die Zeit stattdessen mit mehreren Häftlingen in einer Zelle in Untersuchungshaft verbringen musste, wollte noch am selben Tag wieder nach Hause fliegen. Das aber ging dann auch nicht: Auf Anweisung der türkischen Behörden musste sich der Wuppertaler noch einem Corona-Test und einer umfassenden ärztlichen Untersuchung unterziehen, um dann erst nach dem negativen Test-Ergebnis ausreisen zu können.

Der Arzt hat alle Anschuldigungen zurückgewiesen

Kristian B.s türkischer Rechtsanwalt Ahmet Ünal Ersoy sagte der SZ, sein Mandant sei wegen Beleidigung des Staatspräsidenten zu elf Monaten und 20 Tagen sowie wegen Hetze gegen das türkische Volk zu fünf Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe sei aber vom Gericht für fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden. Anwalt Ersoy sagte, sein Mandant wolle Berufung einlegen, er habe bei Prozessbeginn alle Anschuldigungen als falsch zurückgewiesen. Einer türkischen Zeugin zufolge hatte er die Türkei als "beschissenes Land" beschimpft und den Staatschef, die Türken und den Islam beleidigt.

Kristian B. war am 4. November von Düsseldorf aus nach Antalya geflogen, gemeinsam mit zwei Mitarbeiterinnen seiner Zahnarzt-Praxis. Am Gepäckband soll sich der Deutsche dann bei einer neben ihm stehenden Türkin beklagt haben, dass sie die Corona-Abstandsregeln nicht einhalte. Nach Darstellung seines Anwaltes hatte er sie aus Angst vor einer Ansteckung auf den bekannten Mindestabstand von eineinhalb Metern verwiesen. Die Frau habe dann aber die Flughafenpolizei herbeigerufen: Kristian B., habe hörbar geschimpft, den türkischen Staatschef, die Türkei und die Türken beleidigt und sich abfällig über Muslime geäußert.

"Er liebt das Land", sagt der Anwalt über seinen Mandanten

Der Zahnarzt hatte laut seinem deutschen Anwalt nach seiner Festnahme ausgesagt, es sei ihm nur um die Einhaltung der Corona-Abstandsregeln gegangen. Auch Kristian B.s türkischer Strafverteidiger betonte, dass es bei dem Streit lediglich um den nötigen Abstand wegen Covid-19 gegangen sei. Sein Mandant habe gar keinen Grund, die Türkei zu beleidigen: "Er liebt das Land. Er hat keine Probleme mit den Türken und er hat den Staat oder den Staatspräsidenten nicht beleidigt." Der beste Beleg sei doch, dass er mehrere türkische Mitarbeiter in seiner Düsseldorfer Praxis beschäftige und dass er trotz der Gefahr durch Covid19 zum Urlaub ins Land gekommen sei.

Laut dpa befinden sich derzeit nach Angaben aus dem Auswärtigen Amt insgesamt noch 64 deutsche Staatsangehörige in türkischer Haft. Zudem seien 70 Fälle von Deutschen bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen dürfen. Sogenannte politische Fälle werden nicht mehr gesondert aufgeführt.

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