Süddeutsche Zeitung

Prozess:Im Dunkel der Foltergefängnisse

Im Koblenzer Verfahren gegen mutmaßliche Schergen des syrischen Assad-Regimes berichtet ein Opfer von grausamen Misshandlungen.

Von Lena Kampf, Berlin

Für Hussein Ghrer war an diesem Donnerstagmorgen ein langersehnter Moment gekommen. Genau neun Jahre nach seiner Verhaftung in Damaskus würde er erstmals öffentlich über seine Zeit im syrischen Geheimdienstgefängnis "Abteilung 251" berichten. Über das Grauen sprechen, das ihm in den Wochen in Gefangenschaft angetan wurde - und das vor einem Menschen, den Ghrer selbst, insbesondere aber auch der deutsche Generalbundesanwalt für die erlittene Folter verantwortlich macht: Anwar R., ehemaliger Oberst des Allgemeinen Nachrichtendirektorats Syriens und Leiter der Ermittlungsabteilung 251 des Geheimdienstes. Seit Ende April wird R. gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten vor dem Oberlandesgericht Koblenz im weltweiten ersten Verfahren gegen Angehörige des syrischen Assad-Regimes der Prozess gemacht. Die Anklage wirft ihm Mittäterschaft in 4000 Fällen von Folter, 58-fachen Mord und einzelne Fälle sexueller Nötigung und Vergewaltigung vor. 24 Syrer sagen als Opferzeugen aus. Hussein Ghrer ist einer davon. "Endlich", wie er sagt.

Er sei dabei sehr emotional geworden, habe mehrmals um eine Unterbrechung bitten müssen, erzählt er später am Telefon. Der IT-Spezialist, der seit einigen Jahren in Norddeutschland wohnt, hatte bereits seit 2007 die syrische Regierung auf seinem Blog kritisiert, zunächst unter dem Synonym "freeman", als 2011 die Proteste ausbrachen, dann aber auch unter seinem richtigen Namen. In der Aufbruchstimmung des arabischen Frühlings habe er sich sicher gefühlt - und war es doch nur bis zum Herbst 2011, als er verhaftet und in Anwar R.s Gefängnis gebracht wurde. Als die Süddeutsche Zeitung ihn im Frühjahr für ein langes Interview traf, hatte er seine Zeit dort mit "harter Folter" umschrieben. Im Gerichtssaal in Koblenz führt er nun aus, was das hieß: Schläge auf die Füße, bis sie anschwollen und aufplatzten. Die Häftlinge hätten sich gegenseitig Tipps gegeben, wie man in den beengten, dreckigen Verhältnissen Wunden versorgt: die Füße in Bewegung zu halten, oder, wenn vorhanden, Wasser darüber laufen lassen.

Ghrer belastet Anwar R. in seiner Aussage nicht direkt. Bei seinen Vernehmungen waren ihm die Augen verbunden, Ghrer glaubt aber, R. an seiner Stimme erkennen zu können. Doch R. schweigt. Auf wiederholte Nachfrage der Vorsitzenden Richterin lehnt seine Verteidigung es erneut ab, eine Sprachprobe einzureichen. Mitte Mai hatte R. von seinen Anwälten eine umfangreiche Erklärung verlesen lassen, in der er alle Vorwürfe von sich wies.

Hussein Ghrer sagt, er habe eine große Verantwortung gespürt: für die anderen Syrer, die noch nicht die Chance hatten, ihren Peinigern gegenüber zu stehen, oder die vielen, die die Gefängnisse nicht überlebt haben. Er hofft, dass noch viele Prozesse folgen werden. "Dies ist erst der Anfang", sagt er. "Aber für mich ist es schon ein Sieg, dass ich dort sitzen durfte".

Welche Bedeutung der Koblenzer Prozess insbesondere in der arabischen Welt hat, zeigt die heute öffentlich gemachte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es gab am Dienstag einem Eilantrag syrischer Journalisten statt, die das Verfahren für arabische Medien beobachten, jedoch kein Deutsch sprechen. Obwohl das Prozessgeschehen für die Angeklagten durch gerichtliche Dolmetscher simultan ins Arabische übersetzt wird, hatte das OLG Koblenz sich geweigert, die Übersetzung den Journalisten zur Verfügung zu stellen und ihnen auch verboten, eigene Übersetzer mitzubringen. Mit seiner einstweiligen Anordnung stärkt das Bundesverfassungsgericht nun den Anspruch von Pressevertretern auf einen "gleichberechtigten und reellen Zugang" zu Gerichtsverfahren.

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SZ vom 21.08.2020
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