Prozess gegen SS-Mann Boere:Der Ehrgeiz der Ankläger

Im Alter von 88 Jahren wird der frühere SS-Mann bei einer Verurteilung nicht mehr auf freien Fuß kommen. Damit geben sich die Strafverfolger aber nicht zufrieden.

Hans Holzhaider

Heinrich Boere ist 88 Jahre alt, und falls ihn das Landgericht Aachen so, wie es die Staatsanwaltschaft anstrebt, wegen Mordes in drei Fällen zu lebenslanger Haft verurteilt, dann spricht viel dafür, dass er die Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nicht durchstehen wird.

Prozess gegen SS-Mann Boere: Neue Dokumente belasten den früheren SS-Mann Heinrich Boere.

Neue Dokumente belasten den früheren SS-Mann Heinrich Boere.

(Foto: Foto: dpa)

Es wäre deshalb auch nicht von großem Belang, ob das Gericht bei einer Verurteilung auch noch die besondere Schwere der Schuld feststellt - dieser Ausspruch hat zur Folge, dass die Strafvollstreckung nicht schon nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden darf.

Dennoch haben die Vertreter der Nebenkläger, die Rechtsanwälte Detlef Hartmann und Wolfgang Heiermann, am Donnerstag eben dies beantragt: Die besondere Schwere der Schuld des Heinrich Boere festzustellen.

Es geht ihnen dabei nicht um die Verlängerung der Haftzeit des alten Mannes im Fall seiner Verurteilung, sondern um die historische Gerechtigkeit: Sie wollen festgestellt wissen, dass Heinrich Boere nicht, wie er selbst es darstellt, ein Mitläufer war, der ohne persönliches Verschulden in eine Situation geriet, in der ihm nichts anderes übrigblieb, als die mörderischen Befehle der nationalsozialistischen Machthaber in den besetzten Niederlanden auszuführen.

Nein, ihrer Darstellung nach war Boere ein "eifriger, überzeugter Nationalsozialist", der aus eigenem Antrieb und mit erheblicher krimineller Energie an der Verfolgung und Ermordung holländischer Widerstandskämpfer und Fluchthelfer mitwirkte. Um das zu beweisen, präsentierten sie dem Gericht, nachdem die Beweisaufnahme eigentlich schon abgeschlossen war, eine Reihe von Dokumenten, die ihnen - auf Wegen, die sie nicht preisgeben wollen - erst jetzt zugänglich gemacht worden seien.

Die Taten, die ihm in der Anklage zur Last gelegt werden, hat Heinrich Boere längst gestanden. Er hat im Sommer 1944 als Angehöriger eines Sonderkommandos der "Germanischen SS" der Niederlande als Vergeltung für Attentate des holländischen Widerstands drei Zivilisten erschossen.

Er hat geltend gemacht, dass er die Erschießungen als rechtmäßige Repressalien betrachtete und dass er mit einer Befehlsverweigerung sein eigenes Leben aufs Spiel gesetzt hätte.

Er sei im Sommer 1943 an der Ostfront schwer erkrankt und erst Ende 1943 nach Holland zurückgekehrt, hatte Boere berichtet. Niemals sei er Mitglied der NSB - der holländischen Nazipartei - oder deren paramilitärischer Abteilung, der "Landwacht" gewesen.

Die Dokumente, die von den Nebenklägern jetzt vorgelegt wurden, sollen das Gegenteil beweisen: Die Geschichte mit der Erkrankung sei frei erfunden, Boere sei schon im Januar 1943 in den Dienst der Landwacht getreten und später auch formell Mitglied der NSB geworden. Im Mai 1944 habe er als Spitzel der Nazis Familien ausgespäht, die sogenannten "Onderduikers" (Untergetauchten) Zuflucht gewährten.

Er habe sich selbst als Onderduiker ausgegeben und dann diejenigen, die anboten, ihn zu beherbergen, an den Sicherheitsdienst verraten. Die Nazis hätten daraufhin bei einer Razzia am 17. Mai 1944, an der Boere persönlich teilgenommen habe, 52 Männer festgenommen.

Mord in sieben Fällen

Von diesen seien 18 in deutsche und niederländische Gefängnisse oder Konzentrationslager verschleppt worden, mindestens sieben seien in der Haft oder an den Folgen der dort erlittenen brutalen Behandlung gestorben.

Einer von ihnen sei der Oberwachtmeister Alphons van der Mullen gewesen, den Boere selbst denunziert habe, weil er mit den Untergetauchten zusammenarbeitete. Van der Mullen sei im April 1945 im KZ Bergen-Belsen befreit worden und dort sechs Wochen später gestorben.

Ob die von den Nebenklägern vorgelegten Dokumente Auswirkungen auf den Prozess gegen Boere haben, ist noch nicht abzusehen - mit den angeklagten Taten habe sie direkt nichts zu tun. Die Anwälte Hartmann und Heiermann haben eine neue Strafanzeige gegen Boere erstattet - wegen Mordes in sieben Fällen.

Er habe die bei der Razzia verhafteten Männer den Nazis ausgeliefert, heißt es in der Anzeige, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass Personen, die mit dem Widerstand zusammenarbeiteten, "den unmenschlichen Bedingungen in den KZs ausgeliefert und viele dort ermordet wurden".

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