Prozess gegen rechtsradikalen Verein:"Sturm 34"-Mitglieder vor Gericht

Fünf Anhänger der Kameradschaft "Sturm 34" müssen sich seit Donnerstag vor dem Landgericht Dresden verantworten. Der Prozess wird von einer Diskussion um beteiligte V-Leute überschattet.

Der Prozess um die verbotene rechtsextreme Kameradschaft "Sturm 34" aus dem sächsischen Mittweida hat widersprüchliche Angaben zur Mitwirkung des Staatsschutzes erbracht.

Prozess gegen "Sturm 34" in Dresden; Getty Images

Einer der angeklagten Mitglieder der "Sturm 34"-Kameradschaft beim Prozessauftakt vor dem Dresdner Landgericht.

(Foto: Foto: Getty Images)

Einer der fünf Angeklagten, die sich seit Donnerstag am Landgericht Dresden unter anderem wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen, soll für den polizeilichen Staatsschutz in Chemnitz gearbeitet haben. Während die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt davon ausging, dass der 40-Jährige sich erst nach Gründung von "Sturm 34" Anfang März 2006 aus freien Stücken bei der Polizei meldete, datierte der Verteidiger des Mannes erste Kontakte bereits in das Jahr 2005.

Bereits zuvor hatten mehrere Verteidiger der Beschuldigten im Alter zwischen 19 und 40 Jahren Auskunft darüber verlangt, ob und in welcher Weise V-Leute an der Gründung der Kameradschaft beteiligt waren und nachrichtendienstliche Mittel beim Observieren zum Einsatz kamen. Einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens wies das Gericht jedoch zurück.

Die Art einer möglichen Zusammenarbeit des Informanten mit den Behörden könne auch durch die Hauptverhandlung geklärt werden, hieß es. Wenn es entsprechende Anzeichen gebe, werde "das Gericht nicht zögern, die notwendigen Konsequenzen zu ziehen, auch wenn das für einige Behörden unangenehm" sei.

Den Angeklagten wird vorgeworfen, die im April 2007 verbotene Kameradschaft "Sturm 34" als kriminelle Vereinigung gegründet zu haben. Laut Staatsanwalt bestand das Ziel darin, in der Region eine "national befreite Zone" auch mit Gewalt gegen Andersdenkende zu errichten.

Mit "Skinhead-Kontrollfahrten" durch Mittweida sollte Angst und Schrecken verbreitet werden. Einige Angeklagte müssen sich auch wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruch und Volksverhetzung verantworten. Bis zu 50 Mitglieder sollen der Kameradschaft insgesamt angehört haben.

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