Prozess gegen Ex-Bundespräsidenten:Freispruch für Christian Wulff

Das Landgericht Hannover hat Christian Wulff freigesprochen (Foto: AFP)

Das Landgericht Hannover hat Christian Wulff im Korruptionsprozess freigesprochen. Das Urteil fiel zwei Jahre nach dem Rücktritt Wulffs vom Amt des Bundespräsidenten. Dem früheren Präsidenten stehe "für die erlittenen Durchsuchungen" eine Entschädigung zu, erklärte das Gericht.

Im Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten Wulff hat das Landgericht Hannover sein Urteil verkündet. "Der Angeklagte Wulff ist freigesprochen", sagte der Vorsitzende Richter Frank Rosenow.

Zwei Jahre nach dem Rücktritt als Staatsoberhaupt wurde der 54-Jährige damit vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet. Der langjährige CDU-Politiker stand zusammen mit Filmproduzent David Groenewold vor Gericht. Dieser hatte 2008 für Wulff rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten während eines Oktoberfestbesuchs in München übernommen.

Wulff war damals Ministerpräsident von Niedersachsen. Zweieinhalb Monate später warb er bei Siemens-Chef Peter Löscher um Unterstützung für einen Film Groenewolds. Dem Filmfinancier wurde deswegen Vorteilsgewährung vorgeworfen.

Das Gericht sah den Vorwurf der Vorteilsannahme nicht als erwiesen an, hieß es in dem Urteil. Dem früheren Bundespräsidenten stehe zudem "für die erlittenen Durchsuchungen" eine Entschädigung zu.

Der mitangeklagte Filmmanager David Groenewold wurde in der Hauptsache ebenfalls freigesprochen. Allerdings verwarnte das Gericht den Wulff-Freund wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Vorwürfe gegen Wulff aber nicht eindeutig widerlegt. Sie könnte nun versuchen, gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

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