Prozess gegen ehemaligen IS-Kämpfer:Zweifel am reuigen Rückkehrer

Lesezeit: 2 Min.

Kreshnik B. vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt. (Foto: dpa)

Zum ersten Mal sagt ein deutscher Ex-Kämpfer des "Islamischen Staats" vor Gericht aus. Er kann womöglich mit einer milden Strafe rechnen. Doch das Gericht zeigt sich skeptisch, ob Kreshnik B. freiwillig nach Deutschland zurückkehrte.

Von Susanne Höll, Frankfurt

Bislang konnte der Angeklagte im ersten deutschen Prozess gegen einen Kämpfer der Terrormiliz Islamischer Staat mit Milde und Wohlwollen seiner Richter rechnen. Am Donnerstag, dem vierten Prozesstag, erweckte der 20 Jahre alte Kreshnik B., der sich 2013 nach Syrien absetzte, dort eine kurze militärische Ausbildung durchlief und danach gegen die Truppen von Präsident Baschar al-Assad kämpfen wollte, beim Gericht allerdings Zweifel an seiner Glaub- und Vertrauenswürdigkeit. Bei Gericht, aber auch bei der Bundesanwaltschaft blieb Misstrauen, ob Kreshnik B., ein in Hessen geborener Sohn von Kosovo-Albanern, tatsächlich freiwillig aus Syrien nach Deutschland zurückgekehrt ist.

Kreshnik B., der erstmals selbst im Prozess das Wort ergriff und damit eine Bedingung für ein vom Gericht in Aussicht gestelltes mildes Urteil erfüllte, beteuerte, sich selbst zum Heimfahrt entschlossen zu haben. Die Richter hielten ihm dagegen vor, dass er in den zahlreichen von deutschen Sicherheitsbehörden aufgezeichneten Chats und Telefongesprächen mit seiner Schwester in Deutschland nie von einer Rückkehr gesprochen habe. Vielmehr habe ihn die Schwester im Namen der Familie immer wieder aufgefordert, nach Hause zu kommen.

Auch liegen dem Gericht Unterlagen vor, wonach die Familien von Kreshnik B. und eines anderen aus Deutschland stammenden Syrien-Kämpfers Geld nach Syrien überwiesen und ihrerseits die Rückkehr der Jungen organisierten. Der Angeklagte widersprach vehement der Vermutung, er sei freigekauft worden. Von den Bemühungen seiner Familie habe er nichts gewusst. Einer seiner Onkel, der auch bei den Aufständischen in Syrien kämpfte, organisierte schließlich die Ausreise Kreshnik B.s über die Türkei zurück nach Deutschland. Der Angeklagte versicherte, er habe sich selbst mit dem Onkel in Verbindung gesetzt. Daran zweifelten die Richter. Nun soll Kreshniks Schwester am nächsten Prozesstag zu den Umständen der Heimkehr befragt werden.

Er sprach von Anschlägen in Deutschland. Alles nur Spaß, beteuert Kreshnik B.

Irritationen erweckte auch die Tatsache, dass Kreshnik B. noch wenige Wochen vor seiner Heimkehr erwogen hatte, in Syrien eine Ausbildung zum Scharfschützen zu durchlaufen. Dazu ist es aber nicht gekommen. Der Angeklagte beteuerte auf Vorhalte des Gerichts, er habe nie an vorderer Front an Kämpfen in Syrien teilgenommen. Anderslautende Darstellungen in den Kontakten mit seiner Schwester seien Prahlerei seinerseits gewesen. In einem dieser von den Sicherheitsbehörden aufgezeichneten Kontakte hatte Kreshnik B. auch über Selbstmordanschläge gesprochen, im Zusammenhang mit Großveranstaltungen in Deutschland. Das sei nur Spaß gewesen, antwortete er den Richtern. Er habe als Teenager erstmals Kontakte zu islamistischen Jugendlichen in Frankfurt geknüpft, sei weiter religiös, habe aber, so sagte er, der Gewalt abgeschworen.

Das Gericht hat Kreshnik B. in Aussicht gestellt, dass er im Fall glaubwürdiger Aussagen mit einer Gefängnisstrafe von höchstens vier Jahren und drei Monaten wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung rechnen kann. Das Urteil wird im noch November erwartet.

© SZ vom 31.10.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: