Proteste:Polizei hindert G-20-Gegner an Übernachtung im Camp

  • Im Elbpark Entenwerder ist es in der Nacht zum Montag zu Tumulten zwischen Polizei und G-20-Gegnern gekommen.
  • Demonstranten hatten dort ihr Nachtlager aufschlagen wollen. Die Polizei beschlagnahmte daraufhin Zelte.
  • Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte das Camp zunächst erlaubt, am Montag jedoch noch einmal Auflagen bekräftigt.

Im Streit um ein Protestcamp vor dem G-20-Gipfel sieht sich die Polizei vom Hamburger Verwaltungsgericht bestätigt: Demnach dürfen die G-20-Gegner auf einem zugewiesenen 16 000 Quadratmeter großen Areal der Elbinsel Entenwerder zwar demonstrieren, aber nicht übernachten.

Dort hatten Aktivisten am Sonntagabend Wurfzelte aufgestellt, um ihr Nachtlager aufzuschlagen. Hunderte Beamte umstellten gegen 22.00 Uhr das Camp. Als Polizisten begannen, die Zelte abzubauen, kam es zu Rangeleien mit Demonstranten. Die Polizei berichtet, sie habe Pfefferspray eingesetzt und eine Person festgenommen. Elf Zelte seien beschlagnahmt worden. Laut Polizeibericht wurden die Beamten von Demonstranten mit Farbbeuteln beworfen und Nägel und Schrauben vor ihren Einsatzfahrzeugen verstreut.

Hamburger Verwaltungsgericht bekräftigt Übernachtungsverbot

Organisatoren des Camps sagten, in den Reihen der Aktivisten habe es Verletzte gegeben. "Die Hamburger Polizei verhindert eine angemeldete, rechtlich bestätigte Versammlung", hieß es in einer Mitteilung der Vorbereitungsgruppe des Camps. Die Beamten bewegten sich "klar im rechtsfreien Raum", warfen die Aktivisten ihnen vor.

Am späten Samstagabend hatte das Hamburger Verwaltungsgericht das Protestlager genehmigt, nicht aber das Aufstellen von Übernachtungszelten, Duschen oder Küchen. Dagegen hatte der Anmelder des Camps Widerspruch eingelegt und zunächst Recht bekommen. Die Demonstranten gingen also davon aus, im Park übernachten zu dürfen - die Polizei erklärte jedoch auf Twitter, "das Aufstellen von nicht versammlungsimmanenter Infrastruktur wie Schlafzelten" könne dort nicht geduldet werden. Einen Eilantrag dagegen lehnte das Verwaltungsgericht Hamburg am Montagmorgen ab und bekräftigte somit die Auflagen.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac kritisierte die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts. Roman Denter vom Attac-Koordinierungskreis warf der Polizei vor, an den Haaren herbeigezogene Gefahrenprognosen in den Raum zu stellen, um grundgesetzwidriges Handeln zu rechtfertigen. Es dürfe nicht sein, dass es keine Instanz gebe, die "diese haltlosen Behauptungen der Polizei überprüft und verhindert, dass Menschen, die ihren Protest gegen die Politik der G20 zum Ausdruck bringen wollen, in Hamburg ihrer demokratischen Rechte beraubt werden".

Gewerkschaft der Polizei sieht Einsatz als Anwendung von Recht

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechtfertigte auf einer Pressekonferenz gegen Montagmittag ihr Vorgehen: "Wir wissen ja, wie wir andere Beschlüsse zu lesen haben. Wie sie auszulegen sind", sagte Oliver Malchow, der GdP-Bundesvorsitzende. Der Einsatz sei also kein Rechtsbruch, sondern eine Anwendung von Recht gewesen.

Der Hamburger Landesvorsitzende der GdP, Gerhard Kirsch, verwies auf Erfahrungen vom G-8-Gipfel in Heiligendamm im Jahr 2007: Dort habe sich gezeigt, "dass die Camps auch immer wieder Stützpunkte waren, um Gewaltausübungen zu planen". Er halte es deshalb für richtig, Protestcamps wo möglich zu unterbinden.

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