Bericht:Gesetze zum Schutz von Prostituierten weitgehend wirkungslos

Prostitution Deutschland

Türklingeln von Prostituierten in Bonn.

(Foto: REUTERS)
  • Sowohl das seit 2002 bestehende Prostitutionsgesetz als auch das seit 2017 ergänzende Prostituiertenschutzgesetz zeigen bislang nicht den gewünschten Erfolg.
  • Bundesweit sind einem Bericht der Welt zufolge nur 76 Prostituierte bei Sozialversicherungen angemeldet.
  • Die Aussagekraft der Statistik ist aber offenbar eingeschränkt, da viele Prostituierte sich vermutlich nicht in der offiziell vorgesehenen Berufsgattung anmelden.

Die Gesetze zur besseren sozialen Absicherung von Prostituierten haben einem Medienbericht zufolge bisher kaum etwas gebracht. Wie die Welt unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion berichtet, waren im Jahr 2018 bundesweit lediglich 76 Prostituierte bei den Sozialversicherungen gemeldet. Insgesamt geht die Bundesregierung demnach davon aus, dass rund 200 000 Frauen in Deutschland als Prostituierte arbeiten.

Mit dem seit 2002 geltenden Prostitutionsgesetz sollten Prostituierte sozial und rechtlich besser gestellt werden. Sexarbeiterinnen können sich seitdem kranken-, renten- und arbeitslosenversichern. "Die verfolgten Ziele wurden aber nicht im Ansatz erreicht", sagte die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Gyde Jensen (FDP), der Zeitung. "Eine messbare Verbesserung ist schlicht ausgeblieben."

Die Aussagekraft der Erhebung sei allerdings eingeschränkt, erklärte die Bundesregierung dem Bericht zufolge in ihrer Antwort. Denn es sei davon auszugehen, dass viele Prostituierte sich nicht unter der offiziell dafür vorgesehenen Berufsgattung "Berufe für personenbezogene Dienstleistungen - fachlich ausgerichtete Tätigkeiten" angemeldet hätten, sondern unter anderen Berufsgattungen, um ihre Tätigkeit weiterhin anonym ausüben zu können.

Auch die Ziele des 2017 in Kraft getretenen Prostituiertenschutzgesetzes als Ergänzung des Prostitutionsgesetzes zeigen dem Bericht zufolge bislang nur mäßige Erfolge. Seither müssen sich Prostituierte bei ihren Kommunen registrieren und sich regelmäßig gesundheitlich beraten lassen. Diese Anmeldung soll vor allem zum Schutz vor Zwangsprostitution dienen. Der Antwort der Bundesregierung zufolge meldeten sich jedoch im ersten Halbjahr nach dem Inkrafttreten erst 6959 Frauen an.

Auch seither dürfte sich diese Zahl nicht merklich erhöht haben: Eine Anfrage der Welt bei den größten deutschen Städten im vergangenen Herbst hatte ergeben, dass in den meisten Städten nur ein Bruchteil der Prostituierten der Anmeldepflicht gefolgt sind. In Berlin etwa waren rund 270 von geschätzt 7000 Frauen registriert, in Stuttgart 170 von knapp 2000, in Leipzig 47 von 3600.

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