Beate Zschäpe muss sich als einzige Überlebende der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" vom 6. Mai an als Hauptangeklagte im NSU-Prozess in München verantworten. Ihr wird die Mittäterschaft an neun rassistisch motivierten Morden und weiteren Anschlägen sowie dem Mord an einer deutschen Polizistin vorgeworfen. Doch zuvor muss endlich entschieden werden, welche Medien dem Prozess beiwohnen dürfen.
- Nach langem Gezerre um die Presseplätze im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht (OLG) München am heutigen Montag das Los entscheiden lassen und über den Ausgang der Entscheidung in einer Pressekonferenz informiert.
- Unter anderem dürfen teilnehmen: Die türkischen Zeitungen Sabah und Hürriyet, die Nachrichtenagentur dpa, die Bild, der Spiegel, der Focus sowie ARD und WDR. Die SZ ist nicht dabei, aber das SZ-Magazin. Für beide Medien hatten sich unterschiedliche Journalisten beworben. Ebenfalls leer aus gingen große Medien wie Frankfurter Allgemeine Zeitung, Welt, Zeit und die Tageszeitung (taz).
- 324 Medien und Medienvertreter haben laut OLG an der Verlosung teilgenommen. In der ersten Runde hatten sich insgesamt 129 Medien akkreditiert.
- Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat der Münchner Notar Dieter Mayer die Ziehung am Vormittag vorgenommen; der frühere SPD-Vorsitzende Hans-Jochen Vogel überwachte den korrekten Ablauf.
- Es gibt bereits erste kritische Reaktionen auf die Ergebnisse des Losverfahrens: Die taz prüft laut Chefredakteurin Ines Pohl eine Klage, um eine Videoübertragung zu erzwingen.