Die Geheimdienstler können noch so laut wehklagen in diesen Tagen, die Redaktionen der Süddeutschen Zeitung und des Spiegel haben für sich eine Entscheidung getroffen. Sie geben das Ibiza-Video, welches entlarvende, politisch demaskierende Szenen mit dem österreichischen FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache zeigt, nicht an die Behörden heraus. Der Quellenschutz geht für Journalisten vor, auch wenn zwei ehemalige deutsche Geheimdienstchefs öffentlich dagegen polemisieren.
Nun plant aber das Bundesinnenministerium etwas Bemerkenswertes: Laut einem Gesetzentwurf aus dem Haus des CSU-Politikers Horst Seehofer müsste künftig der Inlandsgeheimdienst, der Verfassungsschutz, gar nicht mehr höflich anfragen bei den Journalisten auf das Risiko hin, sich eine Abfuhr zu holen. Stattdessen soll der Verfassungsschutz die Befugnis erhalten, sie einfach zu hacken in solchen Situationen. Dann holt man sich die Dokumente und Dateien eben selbst. Die Redaktion merkt nichts.
Pressefreiheit:Innenministerium will Ausspähen von Journalisten erlauben
Ein Gesetzentwurf könnte dem Verfassungsschutz ermöglichen, relativ einfach Redaktionen digital auszuforschen. Das wäre ein deutlicher Bruch mit bisherigem Recht.
Es ist ein verblüffender Plan, der sich im Paragrafenwust eines sehr langen und sehr viele Themen durcheinanderrührenden Gesetzentwurfs versteckt, dem "Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts". Die wachsamen Leute der Organisation Reporter ohne Grenzen haben ihn gerade mit viel Mühe herauspräpariert. Seitens des Ministeriums gehört einige Unverfrorenheit dazu, einen solchen Plan einfach in Gesetzes-Kleinklein einzuwickeln. Es gehört auch einige Ruchlosigkeit dazu, sich jetzt, da man ertappt worden ist, darauf hinauszureden, das sei ja gar nicht "intendiert" gewesen.
Wickelt man den Seehofer-Plan richtig aus, sieht er wie folgt aus: Wenn die Verfassungsschützer sich künftig mit Spionagesoftware in Server, Computer und Smartphones ihrer "Zielpersonen" einschleichen, müssen sie vor vier Berufsgruppen Halt machen. So kennt man das im Rechtsstaat: Unverletzlich ist die vertrauliche Kommunikation von Priestern, Anwälten, Ärzten und Abgeordneten. Eine fünfte Gruppe aber, die in solchen Aufzählungen seit Jahrzehnten dazugehört, bleibt diesmal außen vor: Journalisten.
Kein Richter müsste dem Plan zufolge prüfen, ob das Vorgehen legitim ist
Die Geheimdienstler dürften laut diesem Plan das Redaktionsgeheimnis übergehen, sobald sie finden, dass gerade Gewichtigeres auf dem Spiel steht. Kein Richter prüft nach, ob das stimmt. Eingeschaltet wird nur die sogenannte G-10-Kommission (kurz für den Artikel 10 Grundgesetz, das Kommunikationsgeheimnis), bestehend aus vier Ex-Politikern im Ehrenamt, die vom Bundestag bestellt sind und nur alle paar Wochen tagen. Man bekommt nie mit, was sie entscheiden. Auch nicht, wie sauber sie prüfen. Alles geheim.
Im Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1966 steht der richtige Satz: Es muss ein Grundvertrauen geben zwischen Journalisten und ihren - oft aus Erfahrung ängstlichen - Informanten. Das ist "unentbehrlich, da die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich darauf verlassen kann, dass das Redaktionsgeheimnis gewahrt bleibt".
Dieses Grundvertrauen wäre tot, wenn künftig vier Ehrenamtler in einem geheimen Kämmerchen irgendwo in einem abhörsicheren Berliner Untergeschoss darüber entscheiden würden, ob in Zeitungsredaktionen der Geheimdienst mit seinen Trojanern ein und aus geht.