Pressefreiheit:Bundesverfassungsgericht kippt BND-Überwachungspraxis

BND: Signet des Bundesnachrichtendienstes an der Zentrale in Berlin

Der Schriftzug Bundesnachrichtendienst im Eingangsbereich der Geheimdienstzentrale in Berlin

(Foto: Florian Gaertner/imago)

Organisationen, die sich für Pressefreiheit einsetzen, und ausländische Medienvertreter waren nach Karlsruhe gezogen, um sich gegen gewisse Spionagetaktiken des deutschen Auslandsgeheimdienstes zu wehren.

Die anlasslose Massenüberwachung des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab am Dienstag einer Verfassungsbeschwerde gegen das Ende 2016 reformierte BND-Gesetz statt. Es muss bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.

Die derzeitige Regelung sei aus formalen und inhaltlichen Gründen verfassungswidrig, sagte der vom Bundesrat zum neuen Gerichtspräsidenten gewählte Stephan Harbarth bei der Verkündung. Es sei aber möglich, das Gesetz verfassungskonform auszugestalten. In ihrem Urteil halten die Richter zum ersten Mal fest, dass der deutsche Staat das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit auch im Ausland wahren muss. Gleichzeitig erkennen sie jedoch an, dass Bedrohungen aus dem Ausland erheblich zugenommen haben.

In dem Verfahren ging es um die sogenannte strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland. Dabei durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden. Der BND versucht deshalb, ihre Kommunikation vor der inhaltlichen Auswertung auszusortieren. Die gewonnenen Daten werden auch für ausländische Partnerdienste ausgewertet oder an diese weitergegeben.

Seit Anfang 2017 gab es im reformierten BND-Gesetz dafür zum ersten Mal eine rechtliche Grundlage. Aber die Kläger kritisierten die Beschränkungen und Kontrollen als unzureichend. Es gebe viele Schlupflöcher, Daten von Deutschen würden nicht verlässlich gelöscht. So laufe letztlich jeder Gefahr, zu Unrecht ausgespäht zu werden. Besonders gefährdet seien Journalisten, die mit ausländischen Partnermedien oder lokalen Kollegen zusammenarbeiten.

Für die Klage in Karlsruhe hatten sich die Berliner Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Reporter ohne Grenzen (ROG) und andere Medienorganisationen mit ausländischen Journalisten zusammengetan. Sie wollten erreichen, dass das BND-Gesetz nachgebessert wird. Es ging auch um die grundsätzliche Frage, ob deutsche Behörden sich im Umgang mit Ausländern im Ausland an die Grundrechte halten müssen. "Unser Rechtsschutz muss grenzüberschreitend sein", sagte eine der Klägerinnen im Interview mit der Süddeutschen Zeitung.

"Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung der Pressefreiheit wieder einmal unterstrichen. Wir freuen uns, dass Karlsruhe der ausufernden Überwachungspraxis des Bundesnachrichtendienstes im Ausland einen Riegel vorschiebt", sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, nach der Verkündung der Entscheidung in einem Statement. "Wir fordern, dass bei der nun fälligen Reform der Schutz journalistischer Kommunikation im BND-Gesetz verankert wird", so Mihr weiter.

Überwachung ist "nicht auf hinreichend bestimmte Zwecke begrenzt"

Bundesregierung und BND hielten die gewonnenen Informationen bislang für unverzichtbar. Sie hätten schon Anschläge auf Bundeswehrsoldaten verhindert und kämen bei Entführungen, Cyberangriffen und Terrorgefahr zum Einsatz, hatte Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) in der Verhandlung im Januar gesagt. Die Funktionsfähigkeit der Nachrichtengewinnung dürfe nicht beeinträchtigt werden.

BND-Mitarbeiter hatten den Richtern geschildert, dass E-Mails, Nachrichten und Telefonate von Deutschen größtenteils durch technische Filter ausgesiebt würden - zum Beispiel indem nach der Ländervorwahl "0049" oder allen Adressen mit der Endung ".de" gesucht werde. Problematische Inhalte wie die Kommunikation von Journalisten, Anwälten oder Ärzten würden zwar meist erst durch den Bearbeiter entdeckt. Dieser sei aber unverzüglich zur Löschung verpflichtet.

Diese Regelung reichte den Richtern nicht aus. "Insbesondere ist die Überwachung nicht auf hinreichend bestimmte Zwecke begrenzt und durch diese kontrollfähig strukturiert; auch fehlt es an verschiedenen Schutzvorkehrungen, etwa zum Schutz von Journalisten oder Rechtsanwälten", heißt es in einer Mitteilung über das Urteil.

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