Prantls Blick:Kalte Amnestie

Gustav Heinemann Prantls Blick EGOWiG Amnestie NS-Verbrechen

Ausgerechnet der damalige Bundesjustizminister und spätere Bundespräsident Gustav Heinemann hatte das EGOWiG dem Parlament vorgelegt.

(Foto: dpa)

Vor fünfzig Jahren wurden die meisten Nazi-Verbrecher auf heimliche, leise und trickreiche Art straffrei gestellt. Ein früherer NS-Staatsanwalt namens Eduard Dreher bewerkstelligte das. Er war Spitzenjurist im Bundesministerium der Justiz.

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Das Kürzel EGOWiG wird Ihnen nichts sagen, es muss Ihnen auch nichts sagen. Es ist ein rechtstechnisches Kürzel, ein eigentlich ganz unwichtiges Kürzel; es steht für ein unscheinbares Gesetz. Nur Eingeweihte wissen damit etwas anzufangen. Es steht für allerhöchste Strafvereitelung.

Das unscheinbare Gesetz mit der Kurzbezeichnung EGOWiG war das Versteck für den ungeheuerlichsten Paragrafen der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte. Dieser Paragraf hat dafür gesorgt, dass Zehntausende von Naziverbrechen nicht mehr verfolgt werden konnten. Dieser Paragraf hat diese Verbrechen in die vorzeitige Verjährung getrieben. Dieser Paragraf führte zu einer kalten Amnestie der NS-Täter.

Das Gesetz, um das es geht, hat in der kommenden Woche Jubiläum. Es wird fünfzig Jahre alt. Es heißt ausgeschrieben "Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz". Am 24. Mai 1968 wurde dieses EGOWiG verabschiedet, am kommenden Mittwoch wird es also fünfzig Jahre alt. Es steht im Gesetzblatt Nummer 33, Tag der Ausgabe Bonn, 30. Mai 1968. Einschlägig ist dort Artikel 1 Nummer 6.

Ein giftiger Paragraf im Nest der Harmlosigkeit

Das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz war ein Versteck. Der ungeheuerliche Paragraf tarnte sich mit ungeheuerlicher Harmlosigkeit. Er führte dazu, dass die Strafen für Mordgehilfen zwingend gemildert werden mussten. Als bloße Mordgehilfen galten nach damals herrschender Rechtsprechung fast alle Nazi-Verbrecher - außer ein paar Spitzennazis wie Hitler, Himmler und Heydrich. Für Mordgehilfen trat also nun aufgrund des neuen Paragrafen an die Stelle einer bisher lebenslangen Freiheitsstrafe (die gemildert werden konnte) eine höchstens 15-jährige Freiheitsstrafe; die bisherige bloße Möglichkeit einer Strafmilderung war nämlich nun in eine Pflicht zur Strafmilderung verwandelt worden. NS-Straftaten mit einer Höchststrafe von 15 Jahren waren aber schon seit 8. Mai 1960 verjährt.

Auf einen Schlag

Mit dem EGOWiG war nun also dafür gesorgt, dass ein ganz großer Teil der Nazi-Verbrechen auf einen Schlag rückwirkend seit diesem 8. Mai 1960 verjährt war. Es konnten nun nur noch NS-Mörder, aber nicht mehr NS-Mordgehilfen bestraft werden. Die aus jüngerer Zeit bekannten Strafverfahren gegen KZ-Wächter wie Demjanjuk und Gröning konnten nur geführt werden, weil gegen diese Beschuldigten nicht als Mordgehilfen, sondern als Mörder ermittelt wurde. Die Verjährung von Mordtaten war vom Gesetzgeber erst verlängert, dann ganz aufgehoben worden.

Man muss sich das EGOWiG vorstellen wie eine Bombe, die in einem Kinderspielzeug versteckt ist. Diese juristische Bombe zerriss die schon laufenden Ermittlungs- und Strafverfahren gegen die NS-Täter und verhinderte weitere. Das Riesenverfahren gegen Hunderte von Beschuldigten aus dem Reichssicherheitshauptamt, das die Terrorzentrale des sogenannten Dritten Reiches gewesen war, brach in sich zusammen - die Arbeit von elf Staatsanwälten, 150 000 Aktenordner perdu; alles umsonst. Tausende Ermittlungsverfahren konnten nicht mehr fortgeführt werden.

Wurde Gustav Heinemann gelinkt?

Angeblich hat diese Auswirkung des Gesetzes niemand gemerkt und vorhergesehen - der Rechtsausschuss nicht, der Bundestag nicht; der Generalbundesanwalt nicht, der Bundesgerichtshof nicht, die Länderjustizministerien auch nicht; in keiner der offiziellen Stellungnahmen wurde darauf hingewiesen. Im Parlament wurde dann das OWi-Gesetz mit der eingebauten juristischen Bombe vor fünfzig Jahren ohne große Diskussion einstimmig verabschiedet. Dem Parlament vorgelegt hatte es unglücklicherweise ausgerechnet der lautere und untadelige Bundesjustizminister Gustav Heinemann (SPD), der spätere Bundespräsident. War er von seinem Ministerium gelinkt und hinters Licht geführt worden?

Wie der Ministerialbeamte Eduard Dreher die Bombe ins Gesetz schmuggelte

Das Ministerium: Das war in diesem Fall die Strafrechtsabteilung des Hauses. Dort wurde die Bombe produziert und ins EGOWiG geschmuggelt, von Ministerialdirigent Dr. Eduard Dreher. Dreher-Gesetz nennen es daher Experten. Strafjuristen kennen diesen Namen als den langjährigen Autor und Namensgeber eines der wichtigsten Kommentare zum Strafgesetzbuch. Der "Dreher", später "Dreher/Tröndle" trägt heute den Namen "Fischer". Es ist gut, dass der Name Dreher vom Buchdeckel verschwunden ist. In seinem Namen sollten keine Gesetze mehr ausgelegt und kommentiert werden.

Die Selbstamnestierer

Eduard Dreher war in der NS-Zeit Staatsanwalt am Sondergericht in Innsbruck gewesen. Er hatte, wie seit einiger Zeit bekannt ist, in mindestens zwölf Bagatellfällen die Todesstrafe beantragt und unter anderem mit der Volksschädlingsverordnung argumentiert. Er folgte der NS-Ideologie, er versuchte alles, um hohe Strafen und Höchststrafen durchzusetzen. Nach dem Krieg wurde er Spitzenjurist im Bundesjustizministerium. Als die DDR in ihren "Blutrichter"-Kampagnen Dreher als Nazijuristen beschuldigte, ging das Justizministerium daran, sich selbst ein Bild zu machen und ließ sich die Innsbrucker Akten kommen. Die Prüfung blieb folgenlos. Ministerialdirektor Josef Schafheutle, der Drehers NS-Vergangenheit prüfte, war im Reichsjustizministerium Referatsleiter für politisches Strafrecht gewesen.

Die alten Nazis waren überall

Das Dreher-Gesetz ist ein Exempel: Die alten Nazis waren in der jungen Bundesrepublik überall - in der Verwaltung, in der Justiz, in den Parlamenten. Die Nazi-Richter hatten das Hakenkreuz von der Robe gerissen und richteten weiter. Die Jura-Professoren hatten die braunen Sätze aus ihren Büchern radiert und lehrten weiter. Die Beamten hatten Adolf Hitler von der Wand gehängt und verwalteten weiter. Die Nazi-Juristen waren in besonders hoher Konzentration dort, wo das Recht sein Zuhause hat: im Bundesministerium der Justiz.

Diese personellen und sachlichen Kontinuitäten zwischen der Nazi-Zeit und den ersten zwei Jahrzehnten der Bundesrepublik hat vor einigen Jahren das "Rosenburg"-Projekt untersucht; es ist benannt nach dem ersten Dienstsitz des Justizministeriums in Bonn nach dem Krieg; die Forschungen wurden von einer Kommission unter Leitung des Historikers Manfred Görtemaker und des Strafrechtlers Christoph Safferling geführt; Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sie eingesetzt, als sie Bundesjustizministerin war.

Warum war das Justizministerium, wie viele andere Behörden und Ämter auch, so braun in den Nachkriegsjahrzehnten? Konrad Adenauer, der erste Bundeskanzler, hat die personellen Kontinuitäten einmal so erklärt: Es handele sich um Leute, "die von früher was verstehen". So war der Zeitgeist. Es hat lange gedauert, bis er sich geändert hat. Es gilt heute sehr aufzupassen, dass sich brauner Ungeist nicht schon wieder breitmacht.

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