Prantls BlickDeutschlands erste Rechtsanwältin

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Mit präziser juristischer Argumentation: Maria Otto (undatierte Aufnahme) war 1922 die erste Rechtsanwältin im Deutschen Reich.
Mit präziser juristischer Argumentation: Maria Otto (undatierte Aufnahme) war 1922 die erste Rechtsanwältin im Deutschen Reich. (Foto: Philipp Kester/Münchner Stadtmuseum)

In trotziger Beharrlichkeit räumte Maria Otto vor 100 Jahren die massiven Hindernisse beiseite, die Frauen damals den Weg in die Juristerei verbauten. Haben Frauen die Rechtsprechung verändert? Oder sollte man das gar nicht fragen?

Von Heribert Prantl

Sie hat deutsche Geschichte, sie hat Emanzipationsgeschichte geschrieben. Ihr Name ist Maria Otto. Sie war die erste Frau, die in Deutschland als Rechtsanwältin zugelassen wurde. Das war im Jahr 1922. Die junge Frau aus Weiden in der Oberpfalz, aus gutbürgerlichem Fabrikantenhaus stammend, war dreißig Jahre alt damals. Sie hatte in trotziger Beharrlichkeit die massiven Hindernisse beiseitegeräumt, die ihr und allen anderen Frauen damals den Weg in die Juristerei verbauten.

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