Prantls Blick:Das Schwarze Loch wird endlich ausgeleuchtet

Prantls Blick: Die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin

Die Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin

(Foto: AFP)

Ohne gute Kontrolle bleiben Geheimdienste Fremdkörper in einer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht fordert nun, die Dienste besser zu kontrollieren. Aber wie kann das gehen?

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Edward Snowden sitzt nun seit bald sieben Jahren im Asyl in Moskau, ausgerechnet in Moskau. Es ist eine anhaltende Schande, dass ihm keine der westlichen Demokratien diesen Schutz vor US-Verfolgung angeboten hat, auch Deutschland nicht. Snowden war, Snowden ist ein Aufklärer. Er hat, das ist sein großes Verdienst, den Blick in eine von Geheimdiensten erfasste und überwachte Internetwelt geöffnet. Er berichtete von radikalen und globalen Überwachungstechniken zumal der US-Geheimdienste, die auf die Internetanbieter und auf die sozialen Medien umfassend zugreifen. Man kann das als digitale Inquisition bezeichnen.

Diese digitale Inquisition tut nicht körperlich weh, sie ist einfach da, sie macht die Kommunikation unfrei. Die freie Kommunikation ist aber, so sagt es das Bundesverfassungsgericht seit jeher, eine "elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen Staatswesens". Die Richter warnen vor einer Gesellschaftsordnung, "in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß". Diese Warnung war noch nie so wahr und berechtigt wie heute. Der US-Geheimdienst hat sogar das Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel abgehört; als der US-Präsident zugesichert hat, dass das künftig unterbleibe, war die Bundesregierung schon wieder zufrieden.

Für diese zufriedene Untätigkeit der deutschen Regierung gibt es eine verstörende Erklärung: Nicht nur der US-Geheimdienst betreibt diese exzessive Abhörerei. Auch der BND, der deutsche Auslandsgeheimdienst, betreibt sie. Der BND greift im Ausland bei seiner Kommunikationsspionage Daten so ungeniert ab, wie es der US-Geheimdienst in Deutschland tut. Das führt zum Ringtausch von Daten: Der BND lässt sich Daten, die er in Deutschland nicht erheben darf, von den Amerikanern geben, die diese deutschen Daten abgegriffen haben; der BND gibt dafür seine Erkenntnisse weiter, die er unkontrolliert im Ausland gewonnen hat. Miteinander verspeist man die Früchte des jeweils unrechtmäßigen Tuns. Mit Snowden kam es an den Tag.

Das Schwarze Loch

Deshalb, so haben es die höchsten deutschen Richter soeben in einem spektakulären Urteil angeordnet, muss der deutsche Geheimdienst sehr viel intensiver und besser kontrolliert werden als bisher. Die Notstandsverfassung von 1968 hatte dazu geführt, dass bei Grundrechtseingriffen durch Geheimdienste sogenannte parlamentarische Kontrollgremien an die Stelle der Gerichte treten. Diese Kontrollgremien sind: das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) und die sogenannte G-10-Kommission (benannt nach dem Grundgesetzartikel, der die Kommunikationsfreiheit schützt).

Das Parlamentarische Kontrollgremium hat neun Mitglieder, die G-10-Kommission hat vier Mitglieder. 13 Parlamentarier insgesamt - in Worten dreizehn! - sollen also die Arbeit von mehr als zehntausend deutschen Geheimdienstlern kontrollieren; sie sollen gewährleisten, dass die Eingriffe der Geheimdienste in Grundrechte rechtsverträglich sind. Das war und ist lächerlich, selbst wenn diese Abgeordneten rund um die Uhr arbeiten würden und sonst nichts mehr täten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Schwarze Loch bislang nicht ausgeleuchtet. Jetzt endlich. Geheimdienste, so das Karlsruher Urteil in pointierter Kurzfassung, sind unheimlich, wenn sie nicht demokratisch kontrolliert werden. Ohne gute Kontrolle sind und bleiben Geheimdienste Fremdkörper in einer Demokratie. Erst gute Kontrolle macht die Geheimdienste demokratieverträglich. Karlsruhe fordert also von der Politik, für eine solche Kontrolle zu sorgen.

Das war überfällig; die Skandale, die Snowden aufgedeckt hat, haben dieses Urteil erzwungen. Das Urteil ist also Snowdens Verdienst. Der Mann im Asyl in Moskau müsste deshalb eigentlich - gäbe es denn so etwas - zum Karlsruher Ehrensenator ernannt werden, zum Ehrensenator des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, der dieses Urteil erlassen hat. Zumindest könnte man dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Geheimdienstkontrollgesetz seinen Namen geben: "Edward-Snowden-Gesetz".

Skandale pflastern den Weg

Wie notwendig so ein Gesetz ist, zeigt die bundesdeutsche Geschichte: Geheimdienstskandale pflastern den Weg der Bundesrepublik. Die Hälfte der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern haben sich mit den Geheimdiensten befasst - um im Nachhinein aufzuklären, was gute Kontrolle von vornherein hätte verhindern können oder müssen. Es gab eine Rekrutenvereidigung, bei der V-Männer als Steinewerfer erkannt wurden. Es gab Mordfälle, bei denen der Inlandsgeheimdienst die Aufklärung vertuschte und die Bestrafung der Täter vereitelt hat. Es gab Waffenlieferungen in Krisengebiete, die der Auslandsgeheimdienst organisierte. Es gab das Celler Loch: Der Landesgeheimdienst sprengte nach Absprache mit dem Ministerpräsidenten ein Loch in die Mauer des Gefängnisses von Celle, auf dass man sich beim Wähler als effektiver Terroristenverfolger empfehlen konnte.

Opfer wurden Unschuldige, aber auch die Polizei, die an terroristische Aktionen glaubte; Parlament und die Öffentlichkeit wurden zum Narren gehalten. Es gab immer neue Skandale, aber nie eine grundlegende Reform, nie eine Neuordnung bei den Geheimdiensten, nie den umfassenden und erfolgreichen Versuch, die Kontrolle dieser Dienste effektiv zu verbessern - auch nicht nach dem NSU-Skandal.

Wie kann diese Kontrolle aussehen? Einen klugen Gesetzesvorschlag dafür gibt es seit fast 25 Jahren, damals hatte die SPD-Fraktion nach dem sogenannten Plutonium-Skandal einen Gesetzentwurf für ein Geheimdienstbeauftragten-Gesetz ausgearbeitet. Es muss per Gesetz die Institution eines Geheimdienstbeauftragten geschaffen werden, also eine Kontrollbehörde, die mit umfassenden Kompetenzen und umfassenden Mitteln ausgestattet wird - nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten.

Diese recht erfolgreiche und im Grundgesetz verankerte Institution des Wehrbeauftragten gibt es seit 1959 als Hilfsorgan des Bundestags bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr. Der Gesetzentwurf war das verzweifelte Fazit von drei SPD-Bundestagsabgeordneten nach ihrem schwierigen Versuch, die geheimdienstliche Operation "Hades" des BND im Plutonium-Untersuchungsausschuss aufzuklären: Ein hochgefährlicher Plutonium-Schmuggel von Moskau nach München im August 1994 war von vorn bis hinten eine Inszenierung des Geheimdienstes gewesen. Der BND hatte 363,4 Gramm Plutonium eingekauft, das dann, höchst riskant, nach München geflogen und dort spektakulär sichergestellt wurde. Ähnlich wie beim Celler Loch war es damals darum gegangen, vor der Landtags- und der Bundestagswahl von 1994 einen politisch nutzbaren Fahndungserfolg zu inszenieren.

Deutsche Lockspitzel hatten so lange mit so viel Geld gewedelt, bis normale Kriminelle ins Nuklearschmuggelgeschäft einstiegen. Sie waren mit der Nase aufs Plutonium gestoßen worden - und der zu bekämpfende Markt war auf diese Weise geschaffen worden. Die Herkunft des Plutoniums konnte nie abschließend geklärt werden, einzig wurde festgestellt, dass es nicht aus Westeuropa stammte. Einer der Täter gab an, vor den Gerichtsverhandlungen in München "massiv" durch Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes bedrängt worden zu sein, um dort die Unwahrheit zu sagen.

Zur Kontrolle nicht in der Lage

Damals formulierten Otto Schily als stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender, Peter Struck als Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD und Hermann Bachmaier, der Sprecher der SPD im Untersuchungsausschuss zur Plutoniumaffäre, folgende Grundsatzkritik: "Wie zuletzt der Plutoniumdeal gezeigt hat, ist die Parlamentarische Kontrollkommission (Anm.: heute heißt sie Parlamentarisches Kontrollgremium, PKGr) nicht in der Lage, die notwendige Kontrolle über die Nachrichtendienste und deren Koordination auszuüben, zumal ihr das tatsächliche und rechtliche Instrumentarium fehlt." Wie gesagt: Diese Analyse stammt vom 3. Juli 1996. 24 Jahre später stimmt sie noch immer.

Damals haben die drei genannten Sozialdemokraten vorgeschlagen, "in Anlehnung an die Institution des/der Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestags einen Geheimdienstbeauftragten einzurichten". Er sollte mit Zweidrittelmehrheit vom Bundestag gewählt werden; jederzeit alle Dienststellen der deutschen Geheimdienste besuchen dürfen; mit einer Behörde und EDV-Spezialisten ausgestattet werden; von Weisungen frei sein; mindestens einmal jährlich dem Bundestag einen Bericht vorlegen; jederzeit von den Präsidenten der Geheimdienste, vom Geheimdienst-Koordinator im Kanzleramt und von allen diesen unterstellten Dienststellen und Personen Auskunft und Akteneinsicht verlangen und "zusammenfassende Berichte über ihre Tätigkeiten" sowie Zeugen und Sachverständige anfordern können. Und jeder Mitarbeiter der Geheimdienste sollte sich ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Geheimdienstbeauftragten wenden können und deswegen "nicht dienstlich benachteiligt werden".

Das sind auch die Vorstellungen, die der frühere Verfassungsschutz- und BND-Präsident Hansjörg Geiger im Jahr 2007 der Konrad-Adenauer-Stiftung in einer umfassenden Expertise vorgetragen hat. Dort widersprach Geiger dem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Peter Frisch, der befürchtet hatte, es könnte sich eine Art Gegnerschaft zwischen dem Beauftragten und den Diensten entwickeln. Die Erfahrung mit dem Wehrbeauftragten lehre das Gegenteil, meinte Geiger.

Die Vorschläge zur Geheimdienstkontrolle liegen also schon lang in der Schublade des Gesetzgebers. Sie können und müssen in der Zeit, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, herausgeholt und umgesetzt werden - bis Ende 2021 also, auch wenn nun alsbald der Bundestagswahlkampf beginnt. Die künftige Geheimdienst-Kontrollbehörde muss so ausgestattet werden, dass sie den Skandalen nicht hinterherläuft, sondern vorbeugend arbeitet. Mehr Kontrolle wird die Geheimdienste nicht schwächen, sondern stärken. Warum? Ein Geheimdienst wird besser, wenn die Bürgerinnen und Bürger, für die er arbeiten soll, dessen Arbeit nicht für suspekt halten müssen. Das ist gut für die Demokratie.

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