Prantls Blick:Stinkstiefeleien im Wahlkampf

Bundesministerium der Justiz in Berlin

Ein Kameramann filmt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück lies vergangene Woche das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium in Berlin durchsuchen.

(Foto: dpa)

Irgendwas mit Geldwäsche: Wie ein übereifriger Oberstaatsanwalt und ein schlecht beratener Laschet zusammenwirken, um Scholz zu schaden.

Die politische Wochenvorschau von Heribert Prantl

In den letzten wilden Wahlkampftagen kam mir der alte Spruch vom Zeigefinger in den Sinn. Er stammt von Gustav Heinemann, dem dritten Bundespräsidenten, der ein unbequemer Demokrat war, ein nachdenklicher Jurist und ein engagierter Christ. Heinemann hat 1968, es war in einer Zeit heftiger innenpolitischer Auseinandersetzungen und er war noch Justizminister im Kabinett von Kurt Georg Kiesinger, an eine anatomisch-moralische Tatsache erinnert: "Wer mit dem Zeigefinger allgemeiner Vorwürfe auf den oder die vermeintlichen Anstifter oder Drahtzieher zeigt, sollte bedenken, dass in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen."

In diesen letzten Wahlkampftagen gilt dies für Armin Laschet und seine Parteifreunde. Der CDU-Kanzlerkandidat versucht, unter Hinweis auf staatsanwaltschaftliche Durchsuchungen im Bundesfinanzministerium seinem Konkurrenten Olaf Scholz einen Skandal anzuhängen - irgendwas mit Geldwäsche. Ja, es gibt einen Skandal, aber dieser Skandal ist kein Scholz-Skandal, sondern ein Justizskandal. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat ihre Ermittlungen gegen die Geldwäsche-Zentralstelle des Zolls in Köln so in Szene gesetzt: Sie hat einen von ihr erwirkten richterlichen Durchsuchungsbeschluss so unsauber und verfälscht in die Öffentlichkeit getragen, dass der Eindruck entstehen musste, es würde gegen Scholz ermittelt. Und damit nicht genug: Als Scholzens Staatssekretär Wolfgang Schmidt diesen Eindruck zu korrigieren versuchte, indem er das einschlägige richterliche Dokument auf Twitter präsentierte, wurde er von der Staatsanwaltschaft Osnabrück deswegen mit einem weiteren strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihn persönlich traktiert.

Chefermittler und CDU-Funktionär

Sind das nur merkwürdige Zufälle? Oder sind das Aktionen, um dem SPD-Kanzlerkandidaten bewusst zu schaden oder eine solche Schädigung zumindest billigend in Kauf zu nehmen? Der Chef der Osnabrücker Ermittler, also der Betreiber dieser Aktionen heißt Bernard Südbeck. Er ist nicht nur Leitender Oberstaatsanwalt, er ist auch CDU-Mitglied und war CDU-Funktionär, nämlich Chef der CDU in Cloppenburg. Ist der ein Schelm, wer Böses dabei denkt? Egal, welcher Partei Staatsanwälte angehören, sie haben unvoreingenommen zu ermitteln und dabei verhältnismäßig vorzugehen. Daran darf man im vorliegenden Fall zweifeln.

Historisch interessierte Menschen wissen, dass man durch missverständliche, dass man durch Presseerklärungen, die die Tatsachen verfälschen, nicht nur einen Wahlkampf beeinflussen, sondern sogar einen Krieg auslösen kann. Bismarck hat 1870 ein Telegramm des preußischen Königs Wilhelm I., der im Kurort Bad Ems weilte, so schroff als Pressemitteilung umformuliert, verkürzt und dann verbreiten lassen, dass aus einer eher harmlosen diplomatischen Auseinandersetzung mit Frankreich eine giftige Provokation wurde.

Napoleon III. sah in dieser Provokation, wie von Bismarck gewollt, den Grund für seine Kriegserklärung an Preußen. So begann mit der "Emser Depesche" der deutsch-französische Krieg von 1870/71.

Eine solche Bedeutung hat nun der deutsche Wahlkampf von 2021 ganz gewiss nicht und die Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Osnabrück ist keine Emser Depesche im Miniformat. Aber eine Stinkstiefelei ist die ganze Sache schon. Sie sollte wohl auch die Erinnerung an alte Skandale wachrufen, in denen Scholz nicht besonders gut aussah.

Mit bloßem Verfolgungseifer ist das nicht zu erklären. Aber mit solchem Verfolgungseifer ist Staatsanwalt Südbeck schon einmal aufgefallen, als er - wie die SZ es am 15. Mai 2009 -beschrieb ("Jagdszenen aus Oldenburg"), seine Kompetenzen überschritt, um an einer anonymen Strafanzeige mitzuwirken.

Das Recht dient nicht dem Wahlkampf

Nicht nur Heinemanns Satz vom Zeigefinger kam mir in diesen Laschet/Scholz/Baerbock-Tagen in Sinn, sondern auch ein berühmter juristischer Vortrag: Rudolf von Jhering, ein hochgelehrter Starjurist des 19. Jahrhunderts, hat ihn vor fast 150 Jahren gehalten, im Jahr 1872. Der Vortrag trug den Titel: "Der Kampf ums Recht".

Das gedruckte Manuskript wurde eines der erfolgreichsten juristischen Bücher, die in Deutschland je erschienen sind - es gab zwölf Auflagen in zwei Jahren; das Buch wurde in 26 Sprachen übersetzt. In diesem Buch findet sich der markige Satz: "Das Leben des Rechts ist ein Kampf"; der Kampf ums Recht sei "ein Akt der ethischen Selbsterhaltung".

So ein Paragraphen-Militarismus ist heute nicht mehr ganz so angesagt wie damals. Gleichwohl: Sollte der Leiter der Osnabrücker Staatsanwaltschaft das Buch gelesen und goutiert haben, dann hat er es missverstanden. Da steht: "Das Recht ist ein Kampf". Da steht nicht: "Das Recht ist ein Wahlkampf", da steht auch nicht "Das Recht dient dem Wahlkampf". Seit meinem Newsletter vom vergangenen Sonntag sind einige einschlägige Merkwürdigkeiten hinzugekommen, die den Verdacht des Rechtsmissbrauchs nähren.

Schauen wir uns die Sache näher an: Die für Geldwäsche zuständige Behörde heißt FIU (Financial Intelligence Unit), sie sitzt in Köln und steht seit längerer Zeit im Verdacht, Hinweise von Banken oder Notaren auf Geldwäsche nicht an Polizei und Staatsanwaltschaft weitergeleitet zu haben. Die FIU gehörte ursprünglich zum BKA; der Vorgänger von Scholz als Finanzminister, Wolfgang Schäuble, hat die Geldwäsche-Zentralstelle dann dem Zoll zugeschlagen; lege artis war das nicht.

Nicht nur Banken und Notare, auch die Compliance-Abteilungen großer Konzerne wunderten sich immer wieder, dass ihre Anzeigen bei der FIU im Sande verliefen. Insofern war und ist es zunächst einmal begrüßenswert, dass die Staatsanwaltschaft Osnabrück seit 2020 in Fällen ermittelt, in denen es konkrete Hinweise gibt, dass die FIU dem Verdacht der Geldwäsche nicht nachgegangen ist.

Verwunderliches, Merkwürdiges, Suspektes

Ein wenig verwunderlich war freilich, dass die Staatsanwaltschaft sich Korrespondenzen zwischen der FIU und dem Finanz- sowie dem Justizministerium von den beiden Ministerien nicht einfach hat vorlegen lassen. Vielleicht haben die Ermittler befürchtet, dass die Ministerien von sich aus nicht alles offenlegen.

Angesichts der schon länger dauernden Ermittlungen ist aber bemerkenswert, dass die Staatsanwaltschaft einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erst so spät, nämlich am 10. August, also in der heißen Wahlkampfphase, erwirkt und dann, in der heißesten Phase, zwei Wochen vor der Bundestagswahl vollstrecken lässt.

Diese Vorgehensweise hatte zwar ein Gschmäckle, ließ sich jedoch damit begründen, dass die Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde nicht auf Wahlkämpfe Rücksicht nehmen muss - ja möglicherweise dazu beiträgt, dass neue, gewichtige Fakten auf den Tisch kommen, die den Wählern bei ihrer Beurteilung der Kandidaten nicht vorenthalten werden sollten.

Spätestens von da an wird es aber suspekt: Die Staatsanwaltschaft teilt in ihrer Presseerklärung etwas Anderes über den von ihr erwirkten richterlichen Durchsuchungsbeschluss mit, als es dieser Durchsuchungsbeschluss vorsieht und erlaubt: Die Presseerklärung spricht nämlich von Ermittlungen auch in Richtung der Leitung der Ministerien, also potentiell gegen Finanzminister Scholz. Der richterliche Beschluss erlaubt aber lediglich die Suche nach Korrespondenzen zwischen Mitarbeitern der FIU und solchen des Finanzministeriums. Dieser Unterschied war und ist gravierend. Mit diesen von der Staatsanwaltschaft falsch dargestellten Fakten geriet Scholz in die politische Schusslinie.

Und nun kommen wir vom Suspekten zum Anrüchigen: Finanzstaatssekretär Schmidt, ein sehr enger Vertrauter von Scholz, der durch Veröffentlichung von Auszügen beider Dokumente (also Presseerklärung und Durchsuchungsbeschluss) auf diese Ungereimtheit hinweist, wird deswegen von der Staatsanwaltschaft Osnabrück mit einem Ermittlungsverfahren wegen der angeblichen Begehung einer Straftat nach Paragraf 353d Strafgesetzbuch überzogen.

Nach diesem Paragraf 353d StGB wird mit Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr bestraft, wer amtliche Dokumente eines Strafverfahrens in wesentlichen Teilen öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Gerichtsverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. Mit dieser Strafnorm soll der Beschuldigte vor Vorverurteilungen bewahrt und die Laienrichter, die im Strafverfahren keine Einsicht in die Strafakten erhalten, sollen in ihrer Unvoreingenommenheit geschützt werden. Auch wenn die Strafnorm, weil pressefeindlich, umstritten ist, hat sie das Bundesverfassungsgericht bisher in seinen Entscheidungen für verfassungsgemäß erklärt. So weit, so gut.

Ein böser Witz

Aber wer ist hier als Erster an die Öffentlichkeit getreten? Es war die Staatsanwaltschaft mit einer Presseerklärung, in der sie den Durchsuchungsbeschluss unrichtig wiedergegeben hat! Mit dieser Unrichtigkeit hat sie die Voreingenommenheit der Öffentlichkeit selbst präpariert - und der Staatssekretär hat mit seiner Veröffentlichung des Durchsuchungsbeschlusses dazu beigetragen, die Unvoreingenommenheit wieder herzustellen. Das ist nicht strafbar, das wird vom Schutzzweck der Strafnorm nicht erfasst. Das Ermittlungsverfahren ist daher rechtsmissbräuchlich. Es bleibt auch rechtsmissbräuchlich, wenn die Staatsanwaltschaft Osnabrück es nun an die Staatsanwaltschaft in Berlin abgegeben hat. Es ist auf dem Mist des Osnabrücker Staatsanwaltschaft gewachsen. Mit solchen Rechtsmissbräuchlichkeiten sollte sich Armin Laschet nicht munitionieren.

Laschet muss auf seinen Zeigefinger achten. Die drei Finger, die auf ihn selbst zeigen, weisen ihn darauf hin, dass sein Parteifreund erstens eine verfälschte Presseerklärung in die Welt gesetzt hat, zweitens denjenigen, der das aufklärt, mit Strafverfolgung überzieht, und drittens dabei jede Verhältnismäßigkeit vermissen lässt. Das Recht mag ein Kampf sein. Ein Wahlkampf ist es nicht.

Jeden Sonntag beschäftigt sich Heribert Prantl, Kolumnist und Autor der SZ, mit einem Thema, das in der kommenden Woche - und manchmal auch darüber hinaus - relevant ist. Hier können Sie "Prantls Blick" auch als wöchentlichen Newsletter bestellen - exklusiv mit seinen persönlichen Leseempfehlungen.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Artikels haben wir fälschlicherweise Gustav Heinemann 1968 in einem Kabinett des späteren SPD-Kanzlers Willy Brandt verortet. Er war jedoch Justizminister in der Großen Koalition unter Kurt Georg Kiesinger (CDU).

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