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Von Heribert Prantl

Lesezeit: 4 Min.

Putschisten vor Gericht: Adolf Hitler mit den Mitangeklagten Ende Februar 1924 in München.
Putschisten vor Gericht: Adolf Hitler mit den Mitangeklagten Ende Februar 1924 in München. (Foto: Scherl/Süddeutsche Zeitung Photo)

Warum man heute beim Prozess über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD hundert Jahre zurückdenken sollte - an das Strafverfahren gegen den Putschisten Adolf Hitler.

Der Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zieht und zieht sich. Es geht dort darum, ob und wie verfassungsfeindlich die AfD ist. Die AfD klagt und empört sich dagegen, dass sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden ist. Aber: Es gibt an diesem Verdacht kaum vernünftige Zweifel. Es ist eher so, dass aus dem Verdacht in den vergangenen Monaten Gewissheit geworden ist.

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