Der Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zieht und zieht sich. Es geht dort darum, ob und wie verfassungsfeindlich die AfD ist. Die AfD klagt und empört sich dagegen, dass sie vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden ist. Aber: Es gibt an diesem Verdacht kaum vernünftige Zweifel. Es ist eher so, dass aus dem Verdacht in den vergangenen Monaten Gewissheit geworden ist.
MeinungPrantls Blick:Braunes Konfetti

Von Heribert Prantl
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Warum man heute beim Prozess über die Verfassungsfeindlichkeit der AfD hundert Jahre zurückdenken sollte - an das Strafverfahren gegen den Putschisten Adolf Hitler.
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