MeinungPrantls BlickWenn Karlsruhe wackelt

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Von Heribert Prantl

Lesezeit: 4 Min.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Sibylle Kessal-Wulf, der Vorsitzenden Doris König (Vorsitzende) und Peter Müller verkündet das Urteil zum Nachtragshaushalt 2021.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Sibylle Kessal-Wulf, der Vorsitzenden Doris König (Vorsitzende) und Peter Müller verkündet das Urteil zum Nachtragshaushalt 2021. (Foto: Uli Deck/dpa)

Glanz und Versagen des Bundesverfassungsgerichts: Die Reputation und die Autorität des Gerichts ist an einem Kipp-Punkt.

Der bisherige Generalbundesanwalt Peter Frank wird neuer Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe; das hat die CSU in einem wenig transparenten, kuddelmuddeligen Verfahren so durchgesetzt. Es ist dies keine Kritik an der Person und dem Können von Peter Frank, der ein Spitzenjurist ist und der sein bisheriges Amt des Chef-Anklägers in Deutschland mit untadeliger Akkuratesse und einer stillen Verve geführt hat. Er war bei Amtsantritt der jüngste Generalbundesanwalt, den es je gab und er wurde einer, der seine gute Arbeit nicht an die große Glocke hing. Zuvor war er Personalchef im bayerischen Justizministerium gewesen und dann, für kurze Zeit, Generalstaatsanwalt in München.

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