Es ist üblich geworden, dass man umfangreiche Gesetze als Pakete bezeichnet. Da gibt es "Sicherheitspakete", da gibt es "Rentenpakete", "Migrationspakete", "Sparpakete", "Energiepreispakete", "Heizungspakete" und viele andere mehr. Diese Pakete werden meist von der Bundesregierung zusammengestellt, verpackt und dann dem Parlament zugleitet, das sie auspacken, intensiv prüfen, verändern, ergänzen und dann darüber abstimmen soll.
Prantls Blick:Der Bundestag als Paketzusteller
Abgeordnete werfen im Bundestag ihre Stimmkarte in der namentlichen Abstimmung zur Suizidhilfe ein.
(Foto: Michael Kappeler/dpa)Der Gesetzgeber muss Gesetze beraten, sie nicht bloß im Schweinsgalopp transportieren. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb das Heizungsgesetz gestoppt. Der Beschluss sollte der Politik eine Lehre sein.
Von Heribert Prantl
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