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Prantls Blick: März 2020: Polizisten patrouillieren durch die leere Münchner Innenstadt, damals galten strenge Ausgangsbeschränkungen.

März 2020: Polizisten patrouillieren durch die leere Münchner Innenstadt, damals galten strenge Ausgangsbeschränkungen.

(Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Lehren aus dem Corona-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die bayerische Staatsregierung: Auch die Not kennt ein Gebot. Es ist das Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Von Heribert Prantl

Der Satz von der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist kein Wischiwaschi-Satz. Er ist ein Satz mit Substanz, er ist ein Kernsatz des Rechts. Und "Maß halten" ist kein Wort aus dem Bierzelt, sondern ein Wort, dass die Grundrechte vor maßlosen Eingriffen schützen soll. In der Corona-Krise hat das nicht funktioniert. Der Staat hat in einer Weise in das Leben der Menschen eingegriffen, die bis dahin unvorstellbar war.

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