Justiz:Staatsschutz, Staatsschutz über alles

\"Anti Diktatur Happening\" des SDS

Wer in der Nachkriegszeit gegen den Schah von Persien kämpfte, galt als Feind des Grundgesetzes: Demonstration in München.

(Foto: dpa)

Der deutsche Wertekanon muss sich endlich von unseligen Traditionen lösen. Der Staat hat dem Menschen zu dienen - nicht umgekehrt.

Kolumne von Heribert Prantl

Es ist, aus mehreren Gründen, Zeit für ein Gedenken an einen ziemlich unbekannten Mann. Er würde am Sonntag hundert Jahre alt: Fritz Wehrmann, ein Matrose. Er wurde zwei Tage nach Kriegsende exekutiert. Sein Fall steht nicht nur für den verbrecherischen Geist der NS-Justiz; er steht auch für den Ungeist der Nachkriegsjustiz, die die Nazi-Richter schützte; der Name Wehrmann steht aber auch für eine grundsätzliche Verirrung des deutschen Rechts, die einem abstrakten "Staatsschutz" einen Höchstrang in der strafrechtlichen Wertepyramide einräumt. Wehrmann und das Angedenken an ihn sind dieser Verirrung zum Opfer gefallen.

Das deutsche Strafgesetzbuch stellt, immer noch, den Schutz des Staates und der öffentlichen Ordnung, nicht aber den Schutz der Menschenwürde, des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit an die Spitze der zu schützenden Güter. Das ist ein Vermächtnis einer staatszentrierten Tradition, die auf die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückgeht. Diese Rangordnung hat, nicht nur in der Nazizeit, Verheerungen angerichtet in den Köpfen von Richtern und Staatsanwälten. "Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen", heißt es im Grundgesetz-Entwurf von Herrenchiemsee. Die bundesdeutsche Justiz, auch die Bundesanwaltschaft, war - jedenfalls in den zwei Nachkriegsjahrzehnten - weit weg von diesem Satz. Sehr weit. Eine Kommission unter Leitung des Erlanger Juraprofessors Christoph Safferling und des Eichstätter Historikers Friedrich Kießling untersucht das derzeit im Auftrag des Generalbundesanwalts Peter Frank.

Zum Matrosen Fritz Wehrmann. Es war der zweite Tag nach dem Zweiten Weltkrieg, der zweite Tag nach der deutschen Kapitulation. Wehrmann wurde an diesem Tag wegen Fahnenflucht erschossen, am Achterdeck des Schiffes Buéa vor Flensburg, zusammen und zusammengebunden mit zwei Kameraden, die auch, wie er, einfach nach Hause gewollt hatten. Wehrmann war 26 Jahre alt, die Kameraden waren Alfred Gail, 20, und Martin Schilling, 22. Es war der 10. Mai, Himmelfahrtstag. Fahnenflucht? Der Gerichtsherr Rudolf Petersen, Kommodore der vor der deutschen Bucht liegenden Schnellbootflottille, hatte zwei Tage vor der Exekution auf seinen Schiffen die Reichskriegsflagge eingeholt. Der Krieg war aus! Jeder wusste es. Die Matrosen wurden am Tag nach der Kapitulation trotzdem als Deserteure verurteilt. Das Exekutionskommando erhielt zwei Flaschen Cognac.

Die Reichskriegsflagge wehte zwar nicht mehr auf dem Mast, sie lag aber auf dem Tisch des Schnellgerichts. Und die Richter hatten keine Bedenken, auch nicht der Kapitän, der das Todesurteil bestätigte. Der Krieg ging ja irgendwie weiter: Es galt nun, so meinten die Richter, Staat und Ordnung vor einer Revolution und gegen die Kommunisten zu verteidigen. Die Mutter von Fritz Wehrmann, die erst sehr spät durch einen Abschiedsbrief ihres Sohnes vom Justizmord erfahren hatte, strengte Strafprozesse gegen den Kapitän und die Mitglieder des Kriegsgerichts an. Drei Verfahren wurden bis 1952 geführt - sie endeten jeweils mit Freisprüchen. Die Nachkriegsgerichte waren findig darin, Ausreden für Nazitäter zu finden, den Staatsschutz dabei hochleben zu lassen und den eigenen Berufsstand dabei zu privilegieren.

Der neue Bundesgerichtshof war unter der Hand, wie seinerzeit der SZ-Redakteur Ernst Müller-Meiningen jr. schrieb, "eine Art Traditionskompagnie des alten Reichsgerichts geworden"; bei der Bundesanwaltschaft sah es nicht besser aus; 80 Prozent des höheren Personals dort waren in der NSDAP gewesen. Oberste Rechtsbehörden dieser Prägung dominierten die Nachkriegsjustiz. Die Mutter des Matrosen Gail nahm sich nach dem letzten Freispruch der Mörder ihres Sohns das Leben. Die Mutter des Matrosen Wehrmann fiel in geistige Umnachtung. Am morgigen Sonntag würde, wie gesagt, Fritz Wehrmann hundert Jahre alt. In Leipzig, seiner Heimatstadt, erinnern ein Straßenname und ein Stolperstein an ihn.

Der Rechtsstaat kriminalisierte auch die Friedensbewegung und die Gegner Adenauers

Staatsschutz, Staatsschutz über alles - vor dem Krieg, im Krieg, nach dem Krieg. Die Strafjustiz der Nachkriegszeit sah sich eingebunden in den Kampf gegen den Kommunismus. Sie verfolgte nicht nur Zehntausende Mitglieder der aufgelösten KPD. Das reichte ihr nicht, deshalb wurden Straftatbestände in absurder Weise ausgedehnt. Zum Beispiel: Wer den Schah von Persien bekämpfte, galt als Feind des Grundgesetzes - weil nämlich Iran "in das Verteidigungsbündnis gegen den weltumspannenden Angriff des Kommunismus einbezogen (war)". Deshalb, so eine Anklageschrift aus dem Jahr 1955, war ein Angriff auf das politische System in Iran zugleich ein Angriff auf die Bundesrepublik. Der Rechtsstaat infizierte sich mit den Vorurteilen der Zeit, in der er sich entwickelte. Er kriminalisierte nicht nur echte oder angebliche Kommunisten, sondern auch die Friedensbewegung und die Gegner der Politik Konrad Adenauers. Aus Menschen, die in der jungen Demokratie Vorbild hätten sein können, wurden per Staatsschutzrecht Straftäter - Klara Maria Faßbinder zum Beispiel, "Friedensklärchen" genannt; sie war eine katholische Pazifistin, die Adenauers Aufrüstungspolitik bekämpfte.

Staatsschutz über alles! An der Spitze der geschützten Interessen, der Wertepyramide, der "Legalordnung", stehen in der Paragrafenfolge des Strafgesetzbuchs der Staat und die öffentliche Ordnung. Erst weiter hinten folgen die Straftaten gegen Einzelne - beginnend mit den Straftaten gegen die Ehre; die Ehre kommt noch vor Leib und Leben. Mit demokratischen Wertevorstellungen hat diese Reihung nichts zu tun. Man braucht also eine neue Ordnung im Strafgesetzbuch, die sich am Wertekanon des Grundgesetzes orientiert. An der Spitze muss die Bestrafung der Angriffe auf Menschenwürde, Leben und körperliche Integrität stehen. Dann können die Angriffe auf politische und ökologische Grundlagen des Lebens folgen. So eine Legalordnung ist die Konsequenz aus den Verirrungen der Vergangenheit und den Irritationen der Gegenwart.

Der Staat hat keine Grundrechte, er ist dafür da, die Grundrechte der Menschen zu schützen. Mit diesem Obersatz gehört das Strafgesetzbuch entrümpelt. Mit diesem Obersatz gilt es, gegen Extremisten, Neonazis und Rassisten vorzugehen. Der Staat ist für die Menschen da.

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Kolumne von Heribert Prantl

Heribert Prantl ist seit 1. März 2019 Kolumnist und ständiger Autor der Süddeutschen Zeitung. Zuvor leitete er das Ressort Meinung sowie die Innenpolitik und war Mitglied der Chefredaktion. Alle seine Kolumnen finden Sie hier.

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