Von allen Staatsoberhäuptern der EU hat der französische Präsident die wohl größten Vollmachten - häufig ist deswegen von einem "republikanischen Monarchen" die Rede. So ist der Staatschef gegenüber dem Parlament nicht verantwortlich und kann die Nationalversammlung auflösen. Er ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, unterschreibt Gesetze, kann Dekrete erlassen und in bestimmten Fragen ein Referendum anordnen. In Krisenzeiten kann er den Notstandsartikel 16 anwenden, der ihm nahezu uneingeschränkte Vollmachten gibt.
Der Staatschef wird in Frankreich seit 1965 direkt vom Volk gewählt und kann ein Mal wiedergewählt werden. Seit 2002 beträgt seine Amtszeit fünf statt wie zuvor sieben Jahre. Der bisherige Präsident, François Hollande, verzichtete auf eine Kandidatur für eine zweite Amtszeit. Er wählte am Sonntagmorgen in seinem alten Wahlkreis Tulle im Département Corrèze in Zentralfrankreich.