Verfassungsgerichtshof:Österreich muss nochmal wählen - und das ist gut so

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FPÖ-Kandidat Norbert Hofer (links) und Alexander Van der Bellen müssen erneut um den Wahlsieg kämpfen (Foto: REUTERS)

Die Verfassungsrichter annullieren nach gravierenden Regelverstößen die Präsidenten-Stichwahl. Es ist die einzige saubere Lösung.

Kommentar von Oliver Das Gupta

Nun ist es passiert: Die österreichischen Verfassungsrichter haben das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl gekippt - und das ist nicht nur juristisch betrachtet eine gute Entscheidung.

Die österreichische Verfassung bestimmt unter Artikel 141 klar, unter welchen Umständen das Höchstgericht eine Wahl kippen kann. Regelverstöße müssen erwiesen sein, lautet die erste Bedingung. Die zweite: Ein Einfluss der Regelverstöße auf den Wahlausgang muss im Bereich des Möglichen liegen.

Die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai erfüllen beide Voraussetzungen: Rechtswidrig war ziemlich viel an ziemlich vielen Orten ( hier mehr dazu). Und angesichts des knappen Ergebnisses ist ein Einfluss der Schlampereien und Versäumnisse auf den Wahlausgang zumindest gut möglich.

Die Verfassungsrichter hatten also eigentlich gar keine andere Möglichkeit, als die Stichwahl für ungültig zu erklären. Mag sein, dass es formal zulässig wäre, in nur einzelnen Stimmbezirken nachwählen zu lassen. Aber wirklich sauber ist nur ein Weg: Alle Österreicher werden nochmal an die Urnen gerufen.

Der neue Faktor heißt Brexit

Alles andere hätte die innenpolitische Lage verschlimmert. Österreich steckt in einer veritablen Krise, die Gesellschaft ist gespalten wie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr. Das hat ja nicht zuletzt das Patt bei der Präsidentenwahl gezeigt.

Eine partielle Neuwahl hätte nur Nachteile und neue Fallstricke mit sich gebracht. Die FPÖ und ihr verschwörungstheorieverliebter Anhang würden bei einer Niederlage keine Ruhe geben. Ein zusammengestöpseltes Wahlergebnis würde sich zudem immer negativ auf die gefühlte Legitimität des Wahlsiegers auswirken.

Außerdem gab es vergangene Woche einen Paukenschlag, der gerade auch die Wahl des österreichischen Bundespräsidenten betrifft. Der neue Faktor heißt Brexit.

Denn bei der Wahl zwischen Norbert Hofer, der mit einem Öxit liebäugelt, und dem überzeugten Europäer Alexander Van der Bellen geht es auch darum: Welchen Weg das Land im Herzen des Kontinents künftig einschlägt. Wenn noch einmal abgestimmt wird, dann muss das schon allein wegen dieser veränderten Stimmungslage überall geschehen.

Eine komplette Neuwahl mag für das zunächst siegreiche Van-der-Bellen-Lager bitter sein, ein neuer Urnengang kostet Geld und erfordert neuen Organisationsaufwand. Aber die Wiederholung ist die sauberste Lösung des austriakischen Schlamassels.

Vielleicht bringt die dritte österreichische Präsidentenwahl des Jahres 2016 etwas besonders Wertvolles, das wäre dem Land zu wünschen: eine deutliche Mehrheit für den Sieger und damit klare Verhältnisse.

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Urteil
:Österreich: Verfassungsgerichtshof kippt Präsidentenwahl

Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmauszählung muss die Stichwahl nach Auffassung der Richter wiederholt werden.

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