Präsident des Zentralrats der Juden:Graumann kritisiert Haltung der Union zum NPD-Verbotsantrag

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, ist enttäuscht, dass die Union einen eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundestages ablehnt. Auf diesen pocht trotz fehlender Mehrheit die SPD - und wird dafür von den Grünen kritisiert.

Der Zentralrat der Juden hat die Entscheidung der Unionsfraktion kritisiert, einen eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundestages abzulehnen. Die Entscheidung komme nicht überraschend, sei aber dennoch enttäuschend, sagte Zentralratspräsident Dieter Graumann der Wochenzeitung Jüdische Allgemeine.

"Überzeugende Konzepte, wie die NPD auf anderem Wege wirksam bekämpft werden könnte, hat die Regierungskoalition bisher nicht vorgelegt", sagte Graumann.

Am Dienstag hatte die Unionsfraktion in einer Sitzung gegen einen eigenen Verbotsantrag des Bundestages gestimmt. Auch die FDP will ihn am Donnerstag ablehnen. Sie befürchten, auch ein neuer Anlauf gegen die NPD könnte vor dem Verfassungsgericht scheitern. Eine Mehrheit im Bundestag ist also nicht abzusehen.

Grüne: Haltung der SPD kontraproduktiv

Dass die SPD trotzdem auf einen Antrag des Bundestages drängt, halten die Grünen für eine reine Bekenntnisdebatte, die dem Ziel des Verbots abträglich sei. Die Sozialdemokraten würden unüberlegt vorpreschen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen Bundestagsfraktion, Volker Beck. Die Grünen würden sich bei der Abstimmung über den SPD-Antrag enthalten. Grundsätzlich befürworte die Fraktion aber ein NPD-Verbot.

Sein SPD-Kollege Thomas Oppermann verteidigte seine Partei: Es sei an der Zeit, dass der Bundestag nach anderthalbjähriger Debatte eine Entscheidung fälle.

Der Bundesrat hatte bereits im Dezember beschlossen, vor dem Bundesverfassungsgericht einen neuen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen. Damit das Bundesverfassungsgericht über ein Parteiverbot entscheidet, reicht der Antrag eines Organs, also entweder des Bundesrates, Bundestages oder der Bundesregierung aus.

Beim ersten Verfahren gegen die NPD hatten 2002 alle drei Verfassungsorgane gemeinsam den Verbotsantrag gestellt, um Geschlossenheit im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu demonstrieren. Der Anlauf scheiterte, weil die NPD-Führung mit Informanten des Verfassungsschutzes unterwandert war.

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