Potsdam:AfD will Chef von Corona-Untersuchungsausschuss absetzen

Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild)

Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion will den Vorsitzenden des Corona-Untersuchungsausschusses, SPD-Fraktionschef Daniel Keller, mit einem...

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion will den Vorsitzenden des Corona-Untersuchungsausschusses, SPD-Fraktionschef Daniel Keller, mit einem Dringlichkeitsantrag absetzen lassen. „Nach unserer Auffassung führt der Vorsitzende Daniel Keller das Untersuchungsverfahren weder unparteiisch noch gerecht“, sagte der AfD-Abgeordnete Lars Hünich am Dienstag in Potsdam. Dazu sei er jedoch gesetzlich verpflichtet. Die AfD-Fraktion wirft Keller vor, parteipolitisch zu handeln und ihre Fragen im Gegensatz zu denen anderer Fraktionen nicht zuzulassen.

Der Ausschuss-Chef wies die Kritik zurück. „Es ist meine Aufgabe als Vorsitzender, das Verfahren unparteiisch und gerecht zu leiten und die Ordnung des Ausschusses zu wahren“, sagte er. „Das habe ich auch in Zukunft vor.“

Der Landtag kann den Vorsitzenden eines Untersuchungsausschusses abwählen. Dafür müssen einem Antrag auf Abwahl allerdings zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Landtages zustimmen. Die AfD-Fraktion stellt 23 von 88 Abgeordneten, das reichte nicht. Die übrigen Fraktionen - SPD, CDU und Grüne sowie Linke und BVB/Freie Wähler - sehen die Einsetzung des Ausschusses durch die AfD kritisch.

Mit dem Untersuchungsausschuss will die AfD-Fraktion hinterfragen, ob die Eingriffe infolge der Krisenpolitik der rot-schwarz-grünen Landesregierung verhältnismäßig waren und dazu beitrugen, die Verbreitung des Coronavirus einzuschränken. Sie hält die Maßnahmen für unverhältnismäßig. Es geht nur um die Pandemie-Zeit bis September 2020. Die AfD im Landtag hatte sich bereits mit einer Klage an das Landesverfassungsgericht gewendet (Az.: VfGBbg 67/21). Sie kritisiert, dass mehrere ihrer Anträge abgelehnt wurden - zum Beispiel eine Zeugenbefragung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

© dpa-infocom, dpa:211116-99-20624/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: