Polizeigewalt in BerlinMit der Faust auf den Kopf

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Ein Polizeieinsatz in Berlin: Genaueres regelt das „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs“, kurz: UZwG.
Ein Polizeieinsatz in Berlin: Genaueres regelt das „Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs“, kurz: UZwG. (Foto: Friedrich Bungert)

Schläge und Schmerzgriffe: Der Berliner Polizei wird vorgeworfen, besonders bei den Palästina-Protesten Gewalt exzessiv einzusetzen. Ist das so – und was davon ist illegal?

Von Jan Heidtmann, Berlin

Es ist einer dieser Videoschnipsel, die derzeit in den sozialen Medien kursieren: Berliner Polizisten bei einem Einsatz auf einem der vielen Proteste in der Stadt. 21 Sekunden ist die Sequenz lang, aufgenommen in der Nähe des Checkpoint Charlie. Sie zeigt entfesselte Gewalt. Zwei Beamte in voller Montur schlagen abwechselnd auf einen Demonstranten ein, auf dessen Kopf, mit wuchtigen Fausthieben. Andere Polizisten versuchen dabei, die Szene abzuschirmen.

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