Süddeutsche Zeitung

Gewalt und Machtmissbrauch:Polizei ermittelt gegen Polizei - das ist kein gutes Prinzip

Wenn der Staat die Glaubwürdigkeit seiner Ordnungshüter bewahren will, muss er unabhängige Ermittler bei Verdacht auf Missbrauch und Gewalt zulassen.

Kommentar von Ronen Steinke, Berlin

Ein Satz wie für die Ewigkeit, an den aus aktuellem Anlass erinnert werden muss. Olaf Scholz hat ihn gesprochen. "Polizeigewalt hat es nicht gegeben", sagte der damalige Erste Bürgermeister Hamburgs, als das Debakel des einerseits ziemlich drastischen, andererseits vielerorts ineffektiven Polizeikonzepts beim G-20-Gipfel die Nation aufwühlte. Polizeigewalt? Das sei eine "Denunziation, die ich entschieden zurückweise", fügte Scholz im Radio hinzu. Das Internet war da schon voll von Videos, die das Gegenteil dokumentierten. Ermittlungen hatten noch gar nicht begonnen.

Die Prinzipien des Rechtsstaats sind eindeutig: sachliche Aufklärung, unabhängige Untersuchung, gleiches Recht für alle. Wer diese Prinzipien auch noch qua Amt hochhalten muss, der konterkariert den Rechtsstaat, wenn er für Polizisten Ausnahmen reklamiert. Aber so geschieht es, auch in diesen Tagen: Im rheinland-pfälzischen Ingelheim, wo Hunderte Demonstranten eingekesselt und etliche misshandelt wurden, weist die Polizeiführung jede Kritik zurück. In Düsseldorf, wo ein Polizist auf dem Nacken eines Festgenommenen kniete, erklärt der Landesinnenminister die Vorwürfe bereits für gegenstandslos. In Hamburg, wo ein 15-Jähriger von acht Beamten überwältigt wurde, verbittet sich die Polizeigewerkschaft "schulmeisterliche Belehrungen von fachlich unkundiger Seite".

Die aufgeheizte Situation ließe sich durch eine nüchterne, unvoreingenommene Haltung auch wieder befrieden. Stattdessen regieren politische Reflexe. Dabei könnte man aus dem schlechten Beispiel des G-20-Gipfels lernen. Der Schaden dort war groß, weil die Staatsanwaltschaft eine atemberaubende Schlagseite in ihren Ermittlungen genommen hatte.

Anfangs wurden Straftaten von Demonstranten unerbittlich hart geahndet - aber bis heute wurde keine einzige Anklage gegen einen Polizisten erhoben. So wundert es nicht, wenn Ressentiments gegen die Polizei insgesamt wachsen und die Polarisierung zunimmt. Es genügt deshalb nicht, sich jetzt über einen einzelnen Fall zu empören. Es gibt vielmehr ein systemisches Problem in Deutschland, weil man auf den Willen der Exekutive vertrauen muss, überhaupt Aufklärung zuzulassen. Gegen die Polizei ermittelt hierzulande niemand anderes als die Polizei selbst. Das ist kein gutes Prinzip.

In der Regel werden zwar nicht die unmittelbaren Kollegen mit dem Fall beauftragt, sondern organisatorisch getrennte Einheiten. Aber die Vernehmenden kennen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen. Sie kennen deren Alltag, sprechen deren Sprache. Aus dem Verständnis für die Situation der Kollegen folgt oft eine Bereitschaft, deren Aussagen als glaubhaft zu bewerten. Es bleibt bei einem In-sich-Geschäft.

Auch die Staatsanwaltschaft, die auf gute Zusammenarbeit mit der Polizei angewiesen ist, steckt in einem Interessenkonflikt. Ein Großteil der Verfahren gegen Beschuldigte in Uniform bleibt dann auch spätestens in diesem Stadium stecken, ganze 98 Prozent der Verfahren gegen Polizisten werden eingestellt. In vielen Fällen bewegt erst der Druck einer kritischen Öffentlichkeit die Ermittler dazu, einen Fall rechtswidriger Polizeigewalt vor Gericht zu bringen. Selbst im berühmten Fall Daschner, in dem ein Frankfurter Polizist einem inhaftierten Entführer mit Folter gedroht hatte, nahm sich die Staatsanwaltschaft der Folterdrohung erst mit mehreren Monaten Verzögerung an. Die Drohung war sogar aktenkundig, und ein Bericht des Tagesspiegels hatte den Vorgang öffentlich gemacht.

Andere europäische Staaten zeigen, dass es längst anders geht. Sie berufen unabhängige Ombudsleute und richten Beschwerdestellen ein. In Großbritannien etwa, in Frankreich oder auch in Belgien unterstehen diese Instanzen den Parlamenten, nicht den Innenministern. Sie sind nicht zu verwechseln mit dem, was neuerdings in Nordrhein-Westfalen als unabhängiger Polizeibeauftragter der Landesregierung ausgegeben wird: ein langjähriger Polizist. Die Ermittlungspersonen der englischen Kommission dürfen nach dem entsprechenden Gesetz nie im Polizeidienst gewesen sein. Hier werden Juristen und andere Fachleute besonders aus jenen migrantischen Communitys eingesetzt, die von rechtswidrigen Einsätzen der Polizei oft betroffen sind. Natürlich: Auch sie weisen viele Vorwürfe als unbegründet zurück. Aber ihre Glaubwürdigkeit ist deutlich höher. Sie leisten der Aufklärung einen Dienst - und auch dem Niveau der Debatte.

Die politische Forderung nach solchen unabhängigen Kommissionen wird hierzulande seit vielen Jahren reflexhaft zurückgewiesen - von Polizeigewerkschaften, von sympathisierenden Politikern. "Diese Forderung stellt die Unabhängigkeit der deutschen Justiz infrage", hat der langjährige Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, schon 2005 gesagt. Noch so ein Satz für die Ewigkeit. Und der Satz ist sogar wahr.

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SZ vom 24.08.2020
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