Süddeutsche Zeitung

Polizeiaufgabengesetz:Karlsruhe hilf! Hilft Karlsruhe?

Vom weiteren Schicksal des Gesetzes.

Von Heribert Prantl

Anders als Vergeltung, die sich am Gewicht von Unrecht und Schuld bemisst, hat Prävention keine eingebaute Bremse. Das Polizeiaufgabengesetz, soeben von der CSU verabschiedet, ist ein Beispiel dafür: Das grundvernünftige Ziel der Prävention wird zum gefährlichen Konzept - weil es repressive Instrumente zu schnell und zu massiv einsetzt.

Jetzt kann nur noch ein Verfassungsgericht helfen: der Verfassungsgerichtshof in München und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Eines dieser Gerichte, am besten beide, müssten Bremsen in das Gesetz einbauen. Darauf kann man hoffen, sicher ist es nicht. Karlsruhe ist seit einiger Zeit lascher als früher bei der Prüfung von Sicherheitsgesetzen. Es hat 2016 im Urteil zum BKA-Gesetz ohne Not den Begriff "drohende Gefahr" (wenn auch nur für die Abwehr von Terrorismus) erfunden, den die CSU nun an Stelle der "konkreten Gefahr" zum Dreh- und Angelpunkt ihres Gesetzes gemacht hat. In Urteilen 2005 und 2008 war Karlsruhe beim Formulieren der Voraussetzungen für präventive Polizeimaßnahmen viel strenger.

Bis das Polizeigesetz nach Karlsruhe kommt, ist das Gericht überdies neu besetzt. Der zuständige Senat hat dann einen von der CDU vorgeschlagenen Vorsitzenden, der auch Präsident des Gerichts sein wird. Darauf scheint die CSU zu setzen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3982182
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 17.05.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.