Bayerisches Polizeiaufgabengesetz:FDP, Linke und Grüne klagen gemeinsam

Klage gegen bayerisches Polizeiaufgabengesetz vorgestellt

Die Fraktionsvorsitzenden Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Dietmar Bartsch (Linke) und Christian Lindner (FDP).

(Foto: dpa)
  • FDP, Grüne und Linke klagen gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz.
  • Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz beklagen die Fraktionsvorsitzenden Lindner, Göring-Eckhardt und Bartsch einen Angriff auf die Freiheit.
  • Mit dem Polizeiaufgabengesetz werde die Schwelle für Grundrechtseingriffe "deutlich und erheblich abgesenkt".

FDP, Grüne und Linke im Bundestag gehen juristisch gegen das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz vor. Die Fraktionsvorsitzenden stellten in Berlin gemeinsam ihren Antrag auf Normenkontrolle an das Bundesverfassungsgericht vor. Das bayerische Gesetz sei ein Angriff auf die Freiheit, sagte FDP-Fraktionschef Christian Lindner. Es stelle einen Paradigmenwechsel vom Rechtsstaat zum Obrigkeitsstaat dar.

Der Linken-Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sprach von "Willkürstaat". Mit dem Polizeiaufgabengesetz werde die Schwelle für Grundrechtseingriffe "deutlich und erheblich abgesenkt". Geschaffen werde eine umfassende Kontrollkompetenz, "wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat". Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt sagte, das Gesetz lasse Maß und Mitte vermissen. Sie fühle sich erinnert an die DDR, wo Bürger auch jederzeit anlasslos kontrolliert werden konnten, sagte die aus Thüringen stammende Politikerin.

Die Ausnahme zur Regel gemacht

Konkret stößt sich die Kritik der Oppositionsparteien im Bundestag am Begriff der "drohenden Gefahr", der sich im Polizeiaufgabengesetz findet. Damit kann dem Gesetz zufolge begründet werden, eine Person in Polizeigewahrsam zu nehmen. Der von Grünen, Linken und FDP bestellte Prozessbevollmächtigte Thorsten Kingreen sagte, dies sei bislang nur in Ausnahmen möglich. Mit dem Polizeiaufgabengesetz werde die Ausnahme zur Regel gemacht.

Die drei klagenden Fraktionen, die gemeinsam mehr als ein Viertel der Sitze im Bundestag auf sich vereinen und damit klageberechtigt sind, beurteilen dies als Beschneidung von Bürgerrechten und damit grundgesetzwidrig. Mit ihrem Antrag bitten sie das Bundesverfassungsgericht um eine Überprüfung.

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