Süddeutsche Zeitung

Extremismus:Razzien gegen islamistisches Netzwerk in neun Bundesländern

Die Polizei geht seit dem frühen Mittwochmorgen mit Razzien in neun Bundesländern gegen Einrichtungen eines bundesweiten islamistischen Netzwerks vor. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, werden in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein etwa 90 Objekte durchsucht.

An der Spitze dieses Netzwerks stehen demnach die in Nordrhein-Westfalen ansässigen Vereine WWR-Help und Ansaar International. Ansaar hat seinen deutschen Hauptsitz in Düsseldorf.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen wird davon ausgegangen, dass die Organisationen dem extremistischen Milieu zuzurechnen sind. Es bestehen den Angaben zufolge Anhaltspunkte, dass die radikalislamische Hamas finanziell und propagandistisch unterstützt wird. Die USA, Israel und die EU haben die Hamas, die im Gazastreifen herrscht, als Terrororganisation eingestuft.

Im Bericht des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes für 2017 ist von intensiven Kontakten zwischen WWR-Help und Ansaar International die Rede. Bei Ansaar wurden dem Bericht zufolge zudem "intensive Kooperationen mit anderen Personen der extremistisch-salafistischen Szene" beobachtet. Der Verfassungsschutz schrieb, auffällig sei, "dass es beim Personenkreis mittlerweile einige Überschneidungen zwischen diesem Verein und dem mittlerweile verbotenen Verein Die Wahre Religion/Lies! gibt". Dies deute darauf hin, dass Ansaar International in der extremistischen Szene ein Vakuum fülle, das durch das Verbot des Lies!-Vereins entstanden sei. Dieser hatte mit Koran-Verteilaktionen Aufmerksamkeit erregt.

"Wer unter dem Deckmantel humanitärer Hilfe die Hamas unterstützt, missachtet fundamentale Wertentscheidungen unserer Verfassung", teilte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit. Dadurch werde auch das Engagement der vielen Hilfsorganisationen diskreditiert, die "sich unter schwierigen Rahmenbedingungen zur Neutralität verpflichtet haben". Die Ordnung des Grundgesetzes gebiete, gegen solche Aktivitäten mit Nachdruck vorzugehen.

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