Rassismus bei der Polizei:Justizministerin pocht auf Studie zu Racial Profiling

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) 2020 in Berlin

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht die Sache mit der Racial-Profiling-Studie anders als ihr Kollege aus dem Innenressort.

(Foto: dpa)

Und widerspricht damit Innenminister Seehofer. Lambrecht hält eine solche Untersuchung für wichtig, um "zu wissen, wo wir stehen und wie wir auch gegensteuern können".

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) möchte anders als Innenminister Horst Seehofer (CSU) an der ursprünglich geplanten Studie zu sogenanntem Racial Profiling bei der Polizei festhalten. Von Racial Profiling spricht man, wenn Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Haarfarbe oder anderer äußerer Merkmale, aber ohne konkreten Anlass, kontrolliert werden.

Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) hatte am Wochenende bekannt gegeben, auf eine Studie dazu zu verzichten. Lambrecht sagte nun im ARD-"Morgenmagazin", sie werde mit Seehofer noch mal darüber sprechen, ob so eine Studie nicht im Sinne all derjenigen wäre, "die auf festem Boden unserer Grundordnung stehen".

Lambrecht betonte: "Es geht überhaupt nicht darum, irgendjemanden unter einen Generalverdacht zu stellen." Sondern es ginge darum, den "Sachstand zu ermitteln und zu wissen, wo wir stehen und wie wir auch gegensteuern können". Ihr Haus sei dafür zwar nicht zuständig. "Es wäre aber wichtig, dass wir diese Studie durchführen könnten."

Die Studie war von der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) in ihrem aktuellen Bericht über Deutschland empfohlen worden. Mitte Juni sah alles danach aus, als würde sie in Auftrag gegeben. Beide Ministerien seien "in der konzeptionellen Entwicklung für eine Studie zu Racial Profiling in der Polizei", hieß es damals vom Innenressort.

Innenministerium: Racial Profiling ist verboten

Am Wochenende begründete das Ministerium Seehofers gegenteilige Entscheidung unter anderem damit, dass Racial Profiling in der polizeilichen Praxis verboten ist. "Insbesondere Personenkontrollen müssen diskriminierungsfrei erfolgen", teilte ein Sprecher mit. Weder die Polizeigesetze des Bundes noch die einschlägigen Vorschriften und Erlasse erlaubten eine solche Ungleichbehandlung von Personen." Entsprechende Vorkommnisse seien absolute Ausnahmefälle.

Zuvor hatte Seehofer bereits im Innenausschuss des Bundestags nach Angaben von Teilnehmern gesagt, seines Wissens sei eine solche Studie nicht von seinem Haus in Auftrag gegeben worden. Er könne aber nicht ausschließen, dass ein Mitarbeiter so etwas veranlasst habe.

Zur SZ-Startseite
Oliver Dobrowolski Polizei Rassismus

SZ PlusRassismus-Debatte
:Polizist und Antifaschist

Ein Kriminalhauptkommissar aus Berlin geht aktiv gegen Rassismus bei der Polizei vor. Dafür wird er von Kollegen angefeindet. Warum er trotzdem weitermacht.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: