Süddeutsche Zeitung

Rechtsextremisten bei der Polizei:Keine zweite Chance

Wenn Beamte, wie in Nordrhein-Westfalen offenbar geschehen, ihre Zustimmung zum fiktiven Bild eines Flüchtlings in der KZ-Gaskammer zeigen, dann müssen sie sofort entlassen werden. Notfalls muss dafür das Disziplinarrecht geändert werden.

Kommentar von Ronen Steinke

Die 29 Polizisten, die in Nordrhein-Westfalen offenbar Chatnachrichten mit rassistischen und NS-verherrlichenden "Witzen" geteilt haben wie zuvor schon einige ihrer Kolleginnen und Kollegen in Hessen und Bayern, sollten nun folgendes zu hören bekommen von ihren Vorgesetzten: Schluss. Das war's. Es gibt keine zweite Chance. Wer solchen Dreck in sozialen Netzwerken teilt, von dem trennt sich eine rechtsstaatliche Polizei ohne zu zögern, und es sind auch keine juristischen Gegenargumente denkbar, die dagegen noch helfen könnten.

Polizistinnen und Polizisten genießen in Deutschland einen besonderen Vertrauensvorschuss. Die vielen, vielen guten unter ihnen vergessen dies auch nicht. Die Gesellschaft legt das Gewaltmonopol in ihre Hände. Sie tut dies, weil sie davon ausgeht - und insgesamt zu Recht -, dass die Beamtinnen und Beamten von dieser besonderen Erlaubnis zur Gewalt nur mit Respekt vor den Regeln des Rechtsstaats, vor den Polizeigesetzen und den Vorgaben des Grundgesetzes Gebrauch machen werden.

Langes Diskutieren vergrößert den Vertrauensschaden

So eine Entdeckung, wie sie nun in Nordrhein-Westfalen gemacht worden ist, zerstört dieses Vertrauen; sie entzieht dem ganzen Beruf des Polizisten die Geschäftsgrundlage. Es ändert sich etwas sehr Grundlegendes in dem Moment, da ein Beamter seine Zustimmung zu einem fiktiven Bild eines Flüchtlings in der Gaskammer eines Konzentrationslagers zeigt, wie es nun in Nordrhein-Westfalen sichtbar geworden ist. Dann hat es wenig Sinn, in disziplinarrechtliche Verfahren einzusteigen, bei denen erst der "Nachweis" für eine verfassungsfeindliche oder anderweitig rechtsverachtende Haltung gesucht wird. Die Gedankenwelt ist "einem Beweis nicht zugänglich", wie Juristen sagen, das bedeutet: In Köpfe hineingucken kann man nicht. Es kann auch nicht mehr darauf ankommen.

Schon der üble Anschein - vom einzelnen Beamten in die Welt gesetzt, wohlgemerkt - bewirkt, dass das Vertrauen verspielt ist. Und wenn trotzdem statt einer sofortigen Auflösung des Dienstverhältnisses ein ausgedehntes Diskutieren und Lavieren folgt, an dessen Ende vielleicht nur eine Versetzung in eine andere Dienststelle oder eine Degradierung steht, dann vergrößert dies den Vertrauensschaden noch. Es wächst der Missmut gegenüber dem gesamten Apparat. Auch gegenüber Kolleginnen und Kollegen, die dies nicht verdienen.

Dort, wo das Disziplinarrecht für Polizeibeamte in solchen drastischen Chat-Fällen bislang Entlassungen erschwert - zum Beispiel, weil altgediente Beamte sich auf ihre guten Dienste berufen und eine Abwägung mit einem bloß einmaligen "Ausreißer" verlangen können -, da kann und muss man diese Regeln ändern und verschärfen. Das Disziplinarrecht ist oft allzu nachlässig; das ist bekannt, und das muss nicht so bleiben.

Dabei sollte man sich eine Regel zum Vorbild nehmen, die für Menschen mit Berufen in der Privatwirtschaft bereits lange gilt. Wer die eigene Firma bestiehlt, kann fristlos entlassen werden. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist da unerbittlich, ganz gleich, wie gering der Wert des Diebesguts ist, sei es auch nur ein Stück Blechkuchen oder, wie in einem berühmten Fall einer Supermarktkassiererin, ein Pfandbon. Da geht es um ein Prinzip: zerstörtes Vertrauen. Für Staatsdiener sollten mindestens dieselben hohen Standards gelten.

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Quelle:
SZ vom 17.09.2020/kit
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