PolizeiDammbruch in Bayern

Die neu eingeführte Präventivhaft erweist sich als so schlimm wie von Kritikern befürchtet. Sie gehört sofort gestrichen.

Von Ronen Steinke

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Wer hätte das gedacht: Die Praxis der Präventivhaft nach dem novellierten bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) trifft fast ausschließlich Nichtdeutsche; und die Haft wird keineswegs nur als letztes Mittel eingesetzt, sondern weil's halt gerade praktisch ist, oder als Ersatz für Abschiebungshaft (unter Umgehung der für die Abschiebungshaft vorgeschriebenen Richterentscheidung); und die meisten Betroffenen bekommen keinen Anwalt. In Bayern sind Dämme gebrochen.

Die CSU wollte die Kritik nicht hören, als im vergangenen Sommer Zehntausende auf die Straße gingen gegen ihren Plan, Menschen "vorbeugend" einzusperren, mit geringsten rechtsstaatlichen Hürden und erstmals ohne zeitliches Limit. Jetzt hat eine Expertenkommission aus fünf durchaus nicht CSU-fernen Juristen und einem bayerischen Polizeipräsidenten a.D. ermittelt, dass es in der Praxis genau so gekommen ist wie befürchtet. Präventivhaft, das heißt: Der Mensch hat sich noch keine Tat zuschulden kommen lassen. Präventivhaft wird deshalb in Rechtsstaaten nur sehr schamhaft und begrenzt eingesetzt. In Deutschland bisher: maximal 14 Tage. In Bayern nun: schamlos.

Ein solches, eines Rechtsstaats unwürdiges Gesetz gehört sofort zurückgenommen. Nicht kosmetisch nachgebessert, sondern gestrichen.

© SZ vom 06.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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