Wer ans Bundesverfassungsgericht geladen wird, der berichtet gern von seinen Erfolgen. Schon gar, wenn davon die Zukunft eines wichtigen Polizeiparagrafen abhängen kann, der solche Erfolge erst möglich macht. Also erinnerte Daniel Muth vom hessischen Landeskriminalamt im Karlsruher Sitzungssaal an die Reichsbürger-Razzia vor zwei Wochen. Ein Milieu, das von Tarnung und Verschleierung lebe. Dank der automatisierten Datenanalyse nach hessischem Polizeirecht sei man auf eine Telefonnummer gestoßen, die einmal bei einem Verkehrsunfall angegeben worden sei. Resultat: Nun sitze ein verdächtiger Reichsbürger in Untersuchungshaft.
Polizei:Was darf Kommissar Computer?
In Hessen nutzt die Polizei eine Software, um potenzielle Straftäter zu erkennen, bevor sie straffällig werden - und sammelt dafür schiere Datenmengen. Ob das legal ist, muss nun das Bundesverfassungsgericht klären.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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