Politiker und Hartz IV:Wie haltet Ihr es mit der Menschenwürde?

Politiker müssen aufhören, Hilfsbedürftige pauschal zu verdächtigen. Die Achtung vor den Menschen fehlt in der Sozialstaatsdebatte. Ein Gastbeitrag von Nikolaus Schneider

Hartz IV und spätrömische Dekadenz - kann man das eigentlich in einem Atemzug nennen? Die Antwort wird man nicht durch Parteipolemik, sondern nur durch nüchterne Fakten bekommen: Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil zur Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II (den Hartz-Gesetzen) gesprochen - ein bemerkenswertes Urteil! Die beiden Grundpfeiler des Urteils und seiner Begründung sind die Artikel unseres Grundgesetzes zur Menschenwürde (Artikel I,1) und zum Sozialstaat (Artikel 20,1). Darum geht es im Kern: Unser Sozialstaat hat eine Grundsicherung für alle Bürgerinnen und Bürger zu organisieren, sodass ihnen allen ein menschenwürdiges Existenzminimum garantiert wird.

Ich bin froh, in einem Land zu leben, das seine Rechtsordnung einschließlich aller Sozialgesetze aus einem solchen Grundgesetz entwickeln kann und in dem ein Gericht über die Einhaltung dieser Grundnormen wacht. Dieses Grundgesetz wurde nach den Erfahrungen der Nazi-Barbarei formuliert. Nicht zuletzt deshalb ist Menschenwürde der zentrale Orientierungsgedanke für alles rechtliche und staatliche Handeln in unserem Land. Nicht zuletzt deshalb ist die Bundesrepublik ein Sozialstaat.

Denn zur Garantie des menschenwürdigen Existenzminimums ist eine materielle Basis notwendig - wenn auch nicht hinreichend. Zur Versachlichung der augenblicklichen Debatte trägt bei, wenn wir uns im Einzelnen klarmachen, wovon die Rede ist: Der Regelsatz zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums orientiert sich an den Ausgaben der untersten 20 Prozent der nach ihrem Nettoeinkommen geschichteten Einpersonenhaushalte ohne Berücksichtigung der Empfänger von Sozialhilfe. Hierbei gibt es Abschläge: Ausgaben für Bildung werden überhaupt nicht berücksichtigt, die für Bekleidung und Schuhe, Wohnen, Verkehr, Freizeit, Unterhaltung und Kultur nur zum Teil.

Kein "leistungsloser Wohlstand"

Für Lebenspartner werden 90 Prozent, Kinder bis fünf Jahre 60 Prozent, Kinder zwischen sechs und 14 Jahren 70 Prozent, Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren 80 Prozent der Regelleistung in Anschlag gebracht. Besondere Lebensumstände wie chronische Erkrankungen finden grundsätzlich keine Berücksichtigung. Der Regelsatz beträgt zurzeit 359Euro. In besonderen Ausnahmefällen kann es einmalige Beihilfen geben, schulpflichtige Kinder erhalten 100 Euro pro Schuljahr. Anpassungen dieser Leistungen erfolgen nach der Entwicklung des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Um diese Leistungen geht es. Das ist wirklich kein "leistungsloser Wohlstand", wie es heutige Stimmungsmache suggerieren will. Im OECD-Vergleich liegt dieses Leistungsniveau unterhalb des mittleren Wertes. Das Urteil besagt nun, dass die Vorschriften über Regelleistungen für Erwachsene und Kinder nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen. Dabei bezieht sich der Begriff Menschenwürde auf die physische Existenz und die Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.

Das Urteil des Verfassungsgerichts bemängelt, dass die Regelsätze nicht auf verfassungsgemäße Weise errechnet wurden, weil die Abweichungen - "Abschläge" - vom Strukturprinzip des Statistikmodells zur Berechnung des Regelsatzes ohne sachliche Rechtfertigungen vorgenommen wurden. So sind zum Beispiel Kürzungen bei Strom um 15 Prozent nicht nachvollziehbar, solche wegen Pelzen, Maßkleidung und Segelflugzeugen unsinnig, weil sie in der Vergleichsgruppe als Ausgaben in der Realität nicht existieren. Skandalös ist auch, dass Bildungsausgaben nicht berücksichtigt wurden.

Fangen wir endlich an!

Auch wenn das Urteil und seine Begründungen hier nur verkürzt und unvollständig wiedergegeben sind, wird deutlich: Wir benötigen dringend eine andere Debatte als eine pauschale und unzutreffende Verdächtigung von Sozialhilfeempfängern. Anstöße dazu sind uns allen aktuell vom Bundesverfassungsgericht gegeben - für mich als Theologen aber auch ganz grundlegend durch das Wort Gottes, sein Verständnis des Menschen und seine sozialen Gebote: Reden wir also über Menschenwürde und deren materielle Grundlagen. Reden wir also über Bildung als Zugang zum gesellschaftlichen Leben und Ausdruck einer menschenwürdigen Existenz.

Reden wir also über faire Löhne und die weitersteigende Zahl von Menschen, deren tarifliche Entlohnung durch staatliche Hilfen aufgestockt werden muss (mit deren Arbeit aber Gewinne gemacht und ein auskömmliches Arbeitgebereinkommen erzielt werden kann).

Reden wir also über das steigende Ausmaß der Leiharbeit. Und fragen wir nach einer effektiven Förderung von Kindern, dem Verhältnis von Eigennutz und Gemeinwohl und von Menschenwürde und Sozialstaat.

Stimmungsmache hilft nicht weiter

Dass eine Regierung, die Steuersenkungen mit der Gefahr weiterer öffentlicher Verarmung beschließt und weitere Steuersenkungen beschließen möchte, eine Debatte über zusätzliche soziale Kosten im Ansatz abwürgen will, kann ich um des Wortes Gottes und der Menschen willen nicht akzeptieren. Regierende, die sich dem Grundgesetz und dem Wohl des Volkes verpflichtet wissen (und nicht Klientelpolitik betreiben wollen), müssen sich fragen lassen: Wie haltet Ihr es mit der Menschenwürde, wenn Menschen in Notlagen durch höchste Repräsentanten unseres Staates missachtet und pauschal als arbeitsunwillig dargestellt werden?

Politiker gefährden unseren Sozialstaat, wenn sie Wählerstimmen zu gewinnen versuchen, indem sie arbeitende und steuerzahlende gegen hilfsbedürftige Menschen ausspielen. Einzelne Politiker sind sich offensichtlich nicht mehr der Tatsache bewusst, dass Arbeitsplätze in Millionenzahl fehlen, sodass auch der größte Druck auf die Menschen nicht bewirken kann, dass alle einen Arbeitsplatz finden.

Von Wahlinteressen geleitete Stimmungsmache hilft uns nicht weiter, beschädigt das Gemeinwesen und alle Menschen in Notlagen, vor allem die Kinder und Jugendlichen. Um der Dekadenz einer Wohlstandgesellschaft zu wehren, brauchen wir eine öffentliche Debatte, die die Anregungen des Karlsruher Urteils aufnimmt. Wir brauchen eine sozialpolitische Debatte, die von der Achtung vor der Menschenwürde geprägt ist und nach der notwendigen Weiterentwicklung des Sozialstaates fragt. Fangen wir damit endlich an!

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