Politik kompakt:Zschäpe bleibt eingesperrt

Beate Zschäpe muss in Haft bleiben: Der Bundesgerichtshof hat eine Haftbeschwerde der Frau verworfen und hält sie weiter für dringend verdächtig, als Mitglied der rechtsextremen Gruppe Nationalsozialistischer Untergrund an der Ermordung von zehn Menschen beteiligt gewesen zu sein.

im Überblick

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbeschwerde der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe verworfen. Zschäpe sei weiter dringend verdächtigt, 1998 zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) gegründet zu haben, teilte der BGH in Karlsruhe mit.

Um Beweismittel zu vernichten, soll die Frau soll zudem die Wohnung der Gruppe am 4. November 2011 in Zwickau in Brand gesetzt haben, nachdem sich die von der Polizei gestellten Böhnhardt und Mundlos getötet hatten.

Der NSU seien nach derzeitigem Ermittlungsstand Morde an neun Einwanderern und einer Polizistin zuzurechnen, heißt es in der Mitteilung des BGH. Außerdem werden der Gruppe zwei Sprengstoffanschläge in Köln 2001 und 2004 mit insgesamt 23 Verletzten sowie eine Serie von Banküberfällen zur Last gelegt.

Mundlos und Böhnhardt wurden Anfang November vergangenen Jahres nach einem gescheiterten Banküberfall tot in einem Wohnmobil in Eisenach gefunden. Zschäpe stellte sich später der Polizei, schweigt bisher aber.

(AFP/dpa)

SPD-Fraktionschef Steinmeier lehnt eine Ampelkoalition ab, US-Außenministerin Clinton fordert eine entschlossene Umsetzung der neuen Iran-Sanktionen, und die britische Regierung bestellt im Konflikt um die Falklandinseln argentinischen Diplomaten ein. Lesen Sie hier weitere Meldungen.

Steinmeier lehnt die Ampel ab

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier sieht ungeachtet der gemeinsamen Kür von Joachim Gauck zum Bundespräsidentenkandidaten keine Annäherung zwischen SPD und FDP. Eine Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP nach der Bundestagswahl 2013 lehnte er in der Saarbrücker Zeitung ab.

Er habe eine solche Möglichkeit im Wahlkampf 2009 als Möglichkeit ins Spiel gebracht und sei damals von FDP-Chef Westerwelle des "Stalkings" beschuldigt worden, sagte Steinmeier. "Das habe ich erstens nicht vergessen und zweitens hat die FDP seitdem eine Entwicklung genommen, die keine großen Schnittmengen mit der SPD hinterlassen hat."

Zur Linken sagte der Fraktionsvorsitzende, diese habe in den vergangenen beiden Jahren "wirklich alles unternommen, um sich aus der Debatte um Kooperationen oder gar Koalitionen herauszuschießen". Dort herrsche blanke Chaos und Abhilfe sei nicht in Sicht, sagte Steinmeier. Er stellte klar: "Unser Wunschpartner für 2013 sind die Grünen."

Grünen-Chef Cem Özdemir hält eine Koalition mit der CDU nach der Bundestagswahl für unwahrscheinlich. "Schwarz-Grün ist im Bund 2013 keine ernsthafte Perspektive", sagte er der Tageszeitung aus Berlin. Bei den Grünen folge Macht den Inhalten und nicht umgekehrt. Özdemir betonte jedoch, dass die Grünen-Landesverbände unabhängig über Bündnisse entscheiden könnten. "Unsere Grünen wollen und sollten jeweils vor Ort entscheiden können, mit wem sie in der jeweiligen Situation am wirkungsvollsten grüne Inhalte umsetzen können."

(dpa)

Clinton für entschlossene Umsetzung von Iran-Sanktionen

US-Außenministerin Hillary Clinton hat eine entschlossene Umsetzung der verschärften Iran-Sanktionen gefordert. Gleichzeitig äußerte sie aber Verständnis, dass einige Länder nicht schlagartig ihre Ölimporte aus Iran stoppen könnten und es schwierig sei, Alternativen zu finden.

Für Japan etwa sei dies nach dem Erdbeben und der Atomkatastrophe nicht leicht, sagte Clinton vor einem Senatsausschuss am Dienstagabend. Trotzdem zählten das asiatische Land wie auch die Mitglieder der Europäische Union zu den Staaten, die sich mit "am auffälligsten" bei der Verabschiedung neuer Sanktionen gegen die Islamische Republik hervorgetan hätten.

Auch in Dubai hat offenbar erstmals eine Bank ihre Zusammenarbeit mit Iran beendet. Aus Regierungskreisen der Vereinigten Arabischen Emirate und aus Kreisen des Instituts verlautete, dass die Noor Islamic Bank keine Geschäfte mit dem Land mehr betreibe. Damit solle der Druck auf die Regierung in Teheran erhöht werden, ihr Atomprogramm zu stoppen.

(Reuters)

Großbritannien bestellt argentinischen Diplomaten ein

Der Ton zwischen Argentinien und Großbritannien im Streit um die Falklandinseln wird rauer. Der argentinische Geschäftsträger in London wurde in das britische Außenministerium zitiert. Anlass war die Aufforderung der argentinischen Industrieministerin Debrora Giorgi an argentinische Unternehmen, ihre Einfuhren britischer Waren zu beenden.

Ein Sprecher des britischen Außenministeriums sagte, Großbritannien sei der sechstgrößte Investor in Argentinien "und wir importieren von Argentinien beträchtlich mehr, als wir an sie exportieren". Es sei nicht im argentinischen Interesse, Handelsschranken zu errichten.

Argentinien will London zu Verhandlungen über die Falklandinseln bringen, um die 1982 ein kurzer Krieg geführt wurde. Am Montag wurden zwei Kreuzfahrtschiffe vom argentinischen Hafen Ushuaia abgewiesen. Nach einem neuen Gesetz dürfen Schiffe mit britischen Verbindungen nicht mehr in argentinischen Häfen anlegen.

(dapd)

USA und Bolivien beenden diplomatische Eiszeit

Die USA und Bolivien legen ihren seit mehr als drei Jahren währenden diplomatischen Streit bei. Beide Seiten vereinbarten am Dienstag in La Paz in einer gemeinsamen Erklärung, wieder Botschafter in das jeweils andere Land zu entsenden.

Boliviens linksgerichteter Präsident Evo Morales hatte 2008 den US-Botschafter in La Paz zur unerwünschten Person erklärt und dies mit dessen Unterstützung eines rechtsgerichteten Komplotts gegen seine Person begründet. Im Gegenzug hatte Washington den Andenstaat aufgefordert, seinen Botschafter aus den USA abzuziehen.

Die bolivianische Planungsministerin Viviana Caro und der Direktor des Anden-Büros im US-Außenministerium, Kevin Whitaker, verhandelten sieben Stunden lang über die diplomatischen Beziehungen und andere Themen wie Investitionen, Gesundheitswesen und den Kampf gegen die Drogenmafia. Wann der Botschafteraustausch erfolgen soll, war zunächst nicht bekannt.

(AFP)

Obama will Gesetz zum Umgang mit Terrorverdächtigen ändern

US-Präsident Barack Obama hat Änderungen an einem umstrittenen Gesetz verkündet, das die Rechte ausländischer Terrorverdächtiger massiv einschränkte. Nach der neuen Anordnung kann die Regierung unter anderem selbst entscheiden, ob sie ausländische Terrorverdächtige vor Militär- oder zivile Gerichte stellt.

Das im Dezember vom US-Kongress als Teil des Verteidigungshaushalts verabschiedete Gesetz schrieb bisher vor, dass die Militärjustiz für Verdächtige mit Verbindungen zu al-Qaida zuständig ist. Es erlaubt zudem, Verdächtige unbegrenzt in Haft zu halten. Obama hatte den Ende Dezember verabschiedeten Verteidigungsetat nur unter Vorbehalt unterzeichnet. Er behielt sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen im Rahmen von Dekreten zur Umsetzung des Gesetzes zu ändern.

Mit seinem Dekret will der US-Präsident vor allem die ungestörte Fortsetzung von Terrorermittlungen durch die Bundespolizei FBI sicherstellen. "Eine starre Anordnung, wonach Terrorverdächtige stets unter Militärgewahrsam stehen, untergraben die Sicherheitsinteressen der USA und gefährden unsere Fähigkeit, Informationen zu sammeln und gefährliche Personen auszuschalten", erklärte nun das Weiße Haus.

(AFP)

Somalier gesteht im Hamburger Piraten-Prozess

Nach 15 Monaten Verhandlungsdauer im Hamburger Piraten-Prozess hat einer der zehn angeklagten Somalier umfassend gestanden und seine Mitbeschuldigten der Lüge bezichtigt. Es seien vor Gericht so viele Märchen erzählt worden, sagte der Angeklagte.

Viele der mutmaßlichen Piraten hatten erklärt, sie seien zu dem Überfall auf den Hamburger Frachter "Taipan" gezwungen worden. Das bestritt nun der Angeklagte in seinem Geständnis. Sie hätten freiwillig mitgemacht, betonte er. Die mutmaßlichen Seeräuber sollen das Hamburger Frachtschiff an Ostern 2010 vor der Küste Somalias beschossen und gekapert haben.

Ein niederländisches Marinekommando hatte die 15-köpfige Besatzung später befreit und die Piraten gefangengenommen. Es seien Verträge gemacht worden, sagte der Angeklagte. So sei klar geregelt worden, wer welche Aufgabe hat und wie das erhoffte Lösegeld aufgeteilt werden sollte. "Jeder hat unterschrieben."

(dpa)

Rumänien verbannt kommunistische Funktionäre aus Ämtern

In Rumänien dürfen Funktionäre des früheren kommunistischen Apparats für fünf Jahre nicht mehr in öffentliche Ämter berufen werden. Das beschloss das Parlament in Bukarest am Dienstag mehr als 22 Jahre nach dem Zusammenbruch des Kommunismus. Über die Regelung war jahrzehntelang diskutiert worden.

Allerdings dürfen die Betroffenen bei Wahlen kandidieren. Ein entsprechendes geplantes Verbot wurde gestrichen, nachdem das Verfassungsgericht Rumäniens entschieden hatte, dass den Betroffenen das passive Wahlrecht nicht entzogen werden darf.

Ausgeschlossen von der Ernennung in Ämter sind frühere bezahlte Amtsträger der damaligen Rumänischen Kommunistischen Partei (PCR) und ihrer Vorgängerorganisation, der Rumänischen Arbeiter-Partei (PMR). Betroffen sind außerdem damalige Regierungsmitglieder sowie Staatsanwälte und frühere Mitarbeiter der Geheimpolizei Securitate, die sich an der politischen Unterdrückung beteiligt hatten. Anders als zunächst geplant gilt die Regelung nicht für Diplomaten aus Zeiten des kommunistischen Regimes sowie führende Mitglieder der kommunistischen Jugendorganisation UTC.

(dpa)

Karlsruhe schränkt Beratung bei Hartz IV ein

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat das Recht auf Beratungshilfe für Hartz-IV-Empfänger eingeschränkt. Betroffen sind Leistungsempfänger, die in sogenannten Bedarfsgemeinschaften zusammenleben - etwa Familien. Es sei nicht einzusehen, dass beide Eltern und auch noch die Kinder bei der Überprüfung ein und desselben Verwaltungsaktes rechtlich beraten werden müssten, erklärte das Gericht. Entsprechende Verfassungsbeschwerden nahm es deshalb nicht zur Entscheidung an.

Die Verfassungsrichter folgten damit den Entscheidungen von Amtsgerichten, die die Beratungshilfe für weitere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft verweigert hatten. (1 BvR 1120/11) Die Einschränkung gelte aber nur, wenn die zu klärenden rechtlichen Fragen wirklich für alle Betroffenen ähnlich gelagert seien, heißt es in der Entscheidung. Wenn sich etwa bei Kindern Sonderfragen ergäben, könnten sie dafür eigens eine Beratung in Anspruch nehmen. Dies gelte auch für Minderjährige.

(dpa)

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