Politik kompakt:DGB-Chef Sommer pocht auf NPD-Verbot

Am 1. Mai wird in Berlin mit rechtsradikalen Aufmärschen gerechnet: Anlass für DGB-Chef Sommer, auf ein Verbot der NPD zu drängen. Kurzmeldungen im Überblick

DGB-Chef Sommer pocht auf NPD-Verbot

Anti-Nazi-Demo, dpa

Ein Bündnis linker Gruppen demonstriert am 1. Mai 2009 in Berlin-Köpenick gegen eine Kundgebung der rechtsextremen NPD im gleichen Stadtteil. Mit einem Großaufgebot bereitet sich die Polizei deutschlandweit auf mögliche Gewaltausbrüche am 1. Mai 2010 in mehreren Städten vor.

(Foto: Foto: dpa)

Vor dem 1. Mai, bei dem Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) mit einem Aufmarsch von etwa 3000 Rechtsextremen rechnet, sind abermals Forderungen nach einem Verbot der rechtsextremen Partei NPD laut geworden. So dringt der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Michael Sommer, massiv auf ein neues Verfahren.

Gegenüber dem Hamburger Abendblatt sagte Sommer: "Ich finde es unerträglich, dass eine Partei wie die NPD, die rassistisch, nationalistisch, antisemitisch und demokratiefeindlich ist, immer noch nicht verboten ist." Eine verfassungsfeindliche Partei, die die demokratische Ordnung der Bundesrepublik Deutschland abschaffen wolle, dürfe der Staat nicht auch noch finanziell unterstützen, forderte er mit Blick auf die Parteienfinanzierung. Nur durch ein Verbot könne laut DGB-Chef der NPD ein wesentlicher Teil der finanziellen Basis für ihre Propaganda entzogen werden. "Manchmal frage ich mich, worauf die Politik noch wartet."

Gegen einen zweiten Anlauf, die Partei verbieten zu lassen - ein erster war 2003 gescheitert -, wandte sich jedoch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). "Ich bin gegen ein neues Verbotsverfahren, in dem sich die NPD als politischer Märtyrer darstellen könnte", sagte der CDU-Politiker dem Hamburger Abendblatt. "Ich befürworte eine politische Auseinandersetzung. Wenn der NPD darüber hinaus auch ökonomisch die Luft ausgeht, ist es umso besser."

Warum die FDP ein Verwundetenabzeichen für Bundeswehrsoldaten fordert, es Hinweise dafür gibt, dass der pakistanische Taliban-Führer Hakimullah Mehsud offenbar doch noch am Leben ist und weshalb die Debatte um die Behandlung schwangerer Häftlinge in nordrhein-westfälischen Gefängnissen weiter geht: Auf den folgenden Seiten lesen Sie weitere Kurzmeldungen.

FDP will Verwundetenabzeichen für Bundeswehrsoldaten

Die verteidigungspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Elke Hoff, hat sich für die Einführung eines Abzeichens für verletzte Bundeswehrsoldaten ausgesprochen. "Angesichts der traurigen Tatsache, dass regelmäßig Soldaten der Bundeswehr im Einsatz verwundet werden, halte ich die Einführung eines Verwundetenabzeichens ähnlich dem amerikanischen Purple Heart für sinnvoll und wünschenswert", sagte Hoff der Bild-Zeitung. So könne der Dienstherr "das große Opfer der Soldaten" würdigen.

In den USA werden im Krieg verletzte Soldaten mit der Medaille Purple Heart (Violettes Herz) ausgezeichnet. In Afghanistan waren erst vor zwei Wochen vier Bundeswehrsoldaten getötet und fünf weitere verletzt worden.

Ramsauer für "begleitetes Fahren" Jugendlicher

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will das bisher als Modellversuch mögliche "begleitete Fahren" für 17-Jährige in ganz Deutschland zur Regel machen. "Wir werden im Ministerium einen Gesetzentwurf erarbeiten, damit dies dann im Januar des kommenden Jahres zur Regel in Deutschland wird", sagte der CSU-Politiker im ARD-Morgenmagazin. "Junge Leute werden damit intensiver zum alleinigen Fahren sozusagen hin begleitet. Das hat sich absolut bewährt. Wir haben sehr gute Erfahrungen", meinte er weiter.

Beim "begleiteten Fahren" kann ein Jugendlicher bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen und mit 17 den Führerschein machen. Er darf bis zur Volljährigkeit aber nur ans Steuer, wenn eine registrierte Begleitperson daneben sitzt. Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein. Außerdem darf die Begleitperson nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Zentralregister haben. Es dürfen bis zu fünf Begleiter angemeldet werden.

Geheimdienst: Pakistanischer Taliban-Führer offenbar nicht tot

Der pakistanische Taliban-Führer Hakimullah Mehsud ist nach Einschätzungen aus Geheimdienstkreisen offenbar doch noch am Leben. Man gehe mittlerweile davon aus, dass Mehsud einen US-Raketenangriff Anfang des Jahres leicht verletzt überlebt habe, sagte ein Gewährsmann an diesem Donnerstag. Die Erkenntnis stütze sich auf Ermittlungen und Informationen aus verschiedenen Quellen vor Ort. Den Angaben zufolge hat Mehsud allerdings einen beträchtlichen Teil seiner Macht eingebüßt. Andere Taliban-Kommandeure stünden inzwischen über ihm, darunter Waliur Rehman, hieß es.

Die pakistanische Regierung hatte im Februar erklärt, der Extremistenführer sei tot. Bereits zuvor war aus US-Geheimdienstkreisen verlautet, Mehsud sei an einer Verletzung gestorben, die er im Januar bei dem Drohnenangriff nahe der Grenze zu Afghanistan erlitten habe. Die Taliban haben dies stets dementiert.

Thailands Opposition bittet Europäische Union um Hilfe

Nach den erneuten schweren Auseinandersetzungen in Thailand haben die oppositionellen Rothemden einen Hilfsappell an die Europäische Union gesendet. Die Opposition veröffentlichte am Donnerstag einen Brief an die EU-Botschaft in Bangkok, in dem sie "dringend" um die Entsendung von EU-Beobachtern in das südostasiatische Land bat. "Die Regierung geht mit Gewalt gegen unschuldige Demonstranten vor, und es ist wahrscheinlich, dass es weitere gewaltsame Niederschlagungen geben wird", sagte einer der Anführer der Rothemden, Jaran Ditsatapichai. In der vergangenen Woche hatte die Opposition bereits die Entsendung einer UN-Friedenstruppe gefordert.

Der erbitterte Machtkampf in Thailand hatte sich am Mittwoch auch auf das Umland der Hauptstadt Bangkok ausgeweitet. Bei gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Rothemden und Sicherheitskräften nördlich von Bangkok waren ein Soldat getötet und mindestens 18 Menschen teils schwer verletzt worden. Die Oppositionellen halten seit Wochen ein Geschäftsviertel in Bangkok besetzt und haben sich dort hinter Barrikaden verschanzt. Viele von ihnen sind Anhänger des 2006 gestürzten Regierungschefs Thaksin Shinawatra und fordern den Rücktritt der Regierung von Ministerpräsident Abhisit Vejjajiva sowie Neuwahlen.

Ministerium kannte Beschwerde aus Frauengefängnis

Die Debatte über die angeblich unwürdige Behandlung schwangerer Häftlinge in Nordrhein-Westfalens Gefängnissen geht weiter. Eine Gefangene habe das NRW-Justizministerium bereits am 1. November 2009 auf derartige Vorgänge hingewiesen. Das habe das Ministerium bestätigt, berichtete die Frankfurter Rundschau. Dem Bericht zufolge hatte sich die Gefangene aus dem Frauengefängnis Willich II bei der Anstaltsleitung sowie beim Justizministerium darüber beschwert, dass bei der Geburt ihres jüngsten Kindes im August 2009 ein männlicher JVA-Beamter anwesend gewesen sei. Außerdem sei sie nach der Geburt am Bettgestell im Kreißsaal mit Handschellen gefesselt gewesen.

Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) hatte zuvor Berichten über eine unwürdige Behandlung schwangerer Häftlinge widersprochen. "Vorwürfe, in Nordrhein-Westfalen müssten Schwangere gefesselt entbinden, sind schlicht falsch." Es sei nach ihren Informationen keine einzige Gefangene bei einer Geburt gefesselt gewesen. Während Untersuchungen beim Frauenarzt seien auch keine männlichen Justizbedienstete anwesend. SPD und Grüne warfen der Ministerin Untätigkeit vor und forderten Aufklärung.

Die Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen in Köln, Monika Kleine, hatte gesagt: "Wir wissen auch von Ausnahmefällen, in denen Schwangere gefesselt entbinden mussten." Auch eine Gruppe von Ärzten, Psychologen und Hebammen sowie Amnesty International prangerten die Behandlung weiblicher Häftlinge an. Der zehnseitige Brief der Gefangenen aus dem Frauengefängnis Willich II sei der entsprechenden "Fachabteilung und nicht Frau Ministerin" zugegangen, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. Die Willicher Anstaltsleitung beteuerte in dem Bericht, der männliche JVA-Beamte habe bei der Geburt hinter einem Vorhang gestanden und nichts sehen können. Die Frau sei sicherlich "erst nach den Reinigungsvorgängen" wieder gefesselt worden.

Der Menschenrechtsbeauftragte und Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, wertete den Umgang mit schwangeren Strafgefangenen als schweren Verstoß gegen die Grundrechte. Wenn Schwangere in Handschellen einem Arzt vorgeführt würden oder gefesselt entbinden müssten, sei das "mit einer ärztlichen Situation nicht in Einklang zu bringen", sagte Montgomery. Inakzeptabel sei auch, wenn Beamte mit einer Schwangeren in das Behandlungszimmer eines Arztes gingen. Vertrauliche Patientengespräche würden so unmöglich.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: