Nach Jugendkrawallen in London:17-jähriger Gewalttäter muss acht Jahre ins Gefängnis

Er plünderte Geschäfte, griff Polizisten an und prügelte einen Renter zu Tode. Jetzt hat ein englisches Gericht den 17-Jährigen zu acht Jahren Haft verurteilt. Auch seine Mutter muss ins Gefängnis.

Weil er während der Jugendkrawalle in London im vergangenen August einen unbeteiligten Rentner tödlich verletzte, ist ein britischer Teenager am Dienstag zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Tod des 68-jährigen Richard Mannington Bowes sei grundlos und unnötig gewesen, sagte Richter John Saunders bei der Urteilsverkündung in London.

Für die britische Öffentlichkeit sei der Vorfall "eines der schockierendsten, wenn nicht das schockierendste Ereignis der Londoner Unruhen überhaupt" gewesen. Der 17-Jährige bekannte sich des Totschlags schuldig. Bilder einer Überwachungskamera zeigten, wie er während der Krawalle Fensterscheiben einschlug, Geschäfte plünderte, Gegenstände auf Polizisten schleuderte und Mülleimer auf die Straße rollte, damit diese angezündet werden konnten.

Der Rentner wurde Opfer der Ausschreitungen, als er versuchte, einen brennenden Mülleimer zu löschen. Der Angeklagte schlug den 68-Jährigen zu Boden und prügelte ihn bewusstlos. Der Rentner erlitt Hirnschäden und starb drei Tage später im Krankenhaus. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnten Polizisten dem am Boden liegenden Opfer mehrere Minuten lang nicht helfen, weil sie selbst angegriffen wurden.

Die Mutter des Teenagers wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt. Sie hatte sich schuldig bekannt, durch die Beseitigung der Kleidung ihres Sohnes die Arbeit der Justiz behindert zu haben.

Die Jugendkrawalle hatten begonnen, nachdem Polizisten in London am 4. August 2011 einen Mann erschossen hatten. Die Welle der Jugendgewalt hatte sich auf mehrere Viertel Londons und andere englische Städte ausgeweitet. Im Zusammenhang mit den Unruhen wurden bislang 4130 Menschen festgenommen, gegen 2577 Verdächtige wurden Verfahren eingeleitet.

© Süddeutsche.de/AFP/schu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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