Politicker:Türkei will kurdische Sprache vor Gericht erlauben

Hunderte kurdische Hungerstreikende sind nicht mehr zu ignorieren: Die Regierung der Türkei will angeblich die Verwendung der kurdischen Sprache vor Gericht erlauben. Einige der streikenden Kurden könnten bald in eine lebensgefährlich Lage kommen.

Die türkische Regierung kommt Hunderten kurdischen Hungerstreikenden in einem wichtigen Punkt entgegen. Wie türkische Medien berichteten, brachte die Regierung in der Nacht zum Dienstag einen Gesetzentwurf ins Parlament ein, mit dem die Verwendung der kurdischen Sprache vor Gericht zugelassen werden soll. Dies ist eine Hauptforderung der kurdischen Hungerstreikenden in türkischen Gefängnissen sowie einiger kurdischer Parlamentsabgeordneter, die sich der Aktion angeschlossen haben. Zudem fordern sie bessere Haftbedingungen für PKK-Chef Abdullah Öcalan.

Der Hungerstreik hatte vor ewta zwei Monaten begonnen. Nach Einschätzung von Menschenrechtsaktivisten könnten einige Häftlinge bald in eine lebensbedrohliche Lage kommen. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat die Aktion als "Show" und politischen Erpressungsversuch abgetan. Zugleich betont seine Regierung aber auch ihre Bereitschaft zu einer Lösung. So traf sich Justizminister Sadullah Ergin mit Politikern der Kurdenpartei BDP.

Anders als in der Frage der Verwendung des Kurdischen vor Gericht zeichnet sich im Streit um die Haftbedingungen von Öcalan keine Einigung ab. Der Gründer der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sitzt eine lebenslange Haftstrafe ab. Die kurdischen Häftlinge und die BDP fordern ein Ende der "Isolationshaft" Öcalans, der seit mehr als einem Jahr keinen Besuch von seinen Anwälten erhielt.

Der Hungerstreik facht gesellschaftliche Spannungen in der Türkei weiter an. Im südwesttürkischen Bodrum wollten Mitglieder der rechtsnationalen Partei MHP am Montagabend eine BDP-Veranstaltung zur Unterstützung der Hungerstreikenden angreifen. Laut Medienberichten ging die Polizei dazwischen und verhinderte eine größere Auseinandersetzung.

© Süddeutsche.de/AFP/jasch - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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