Süddeutsche Zeitung

Umstrittenes Urteil:Grünen-Politiker sehen Beschneidung nicht als Straftat

Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts zu Beschneidungen fordern die Grünen-Politiker Künast und Beck Rechtssicherheit für Juden und Muslime.

Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts über Beschneidungen fordern die Grünen-Politiker Renate Künast und Volker Beck Rechtssicherheit für die in Deutschland lebenden Juden und Muslime. "Wir möchten für eine differenzierte Betrachtung der grundrechtlichen Kollisionslage zwischen dem Schutz körperlicher Unversehrtheit der minderjährigen Jungen, dem Erziehungsrecht der Eltern und der Religionsfreiheit werben", schrieben Künast und Beck in einem Beitrag für die Berliner Zeitung.

Die Bundestagsfraktionsvorsitzende und ihr Parlamentarischer Geschäftsführer schrieben, die teilweise oder vollständige Entfernung der Penisvorhaut greife in die körperliche Integrität des zu Beschneidenden ein. "Rechtswidrig wird sie jedoch nur, wenn bei minderjährigen Jungen keine Einwilligung der Eltern vorliegt oder diese gegen die guten Sitten verstößt", argumentierten Künast und Beck. Beschneidung sei daher nicht per se eine Straftat.

Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery empfahl Medizinern, religiös begründete Beschneidungen von Jungen gegenwärtig nicht mehr vorzunehmen. Das Kölner Urteil sei für "Ärzte unbefriedigend und für die betroffenen Kinder sogar gefährlich". Denn nun bestehe die große Gefahr, dass dieser Eingriff von Laien vorgenommen werde.

Das Kölner Gericht hatte in seiner Entscheidung die Auffassung vertreten, die Beschneidung von Jungen aus rein religiösen Gründen sei als Körperverletzung strafbar. Das rechtskräftige Kölner Urteil ist nicht für andere Gerichte verbindlich.

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