Politicker:Buback kritisiert Ermittler im Becker-Prozess

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Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker sein Plädoyer gehalten. Eine "erdrückende Last der vielen Hinweise" deute darauf hin, dass Becker an der Tat beteiligt gewesen sei.

Michael Buback ist Nebenkläger im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker. Verhandelt wird über die Tatbeteiligung von Becker am Mord des ehemaligen Generalbundesanwalts Buback, dem Vater von Michael Buback. (Foto: dpa)

Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, hat im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker deren unmittelbare Beteiligung an dem Attentat zu beweisen versucht. Die "erdrückende Last der vielen Hinweise" richte einen "sehr starken Verdacht darauf, dass die Angeklagte eine der beiden Personen war", sagte Buback in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.

Der Generalbundesanwalt war vom Soziussitz eines mit zwei bislang unbekannten Personen besetzten Motorrads aus erschossen worden. Buback beruft sich unter anderem auf die Aussage von mindestens 27 Zeugen, die kurz vor, während oder kurz nach der Tat eine Frau auf dem Motorrad gesehen haben wollen. Allerdings wurde Becker von keinem der Zeugen identifiziert.

Diese gaben in Vernehmungen an, "eine zierliche Frau", "eine Person mit weiblicher Figur" oder "ein Mädchen" gesehen zu haben. Ein Zeuge will eine "weibliche Hand" der Person auf dem Soziussitz erkannt haben.

Buback räumte ein, einige Beobachtungen seien "unter ungünstigen Bedingungen" gemacht worden. Die Täter trugen laut Bundesanwaltschaft Motorradhelme. Die Anklage hält die Zeugen für unglaubwürdig, weil sie sich in "gravierende Widersprüche" verwickelt hätten.

Abdruck mit Beckers Schuhgröße

Zudem verweist Buback darauf, dass die Tatwaffe bei Becker und dem früheren RAF-Mitglied Günter Sonnenberg gefunden wurde, als diese 1977 in Singen festgenommen wurden. Der Anklage zufolge konnte im Prozess aber nicht geklärt werden, aus welchem Grund die beiden die Waffe bei sich hatten. Möglicherweise sollte sie in ein Depot gebracht werden.

Als weiteren Hinweis auf Beckers Tatbeteiligung wertete Buback einen Schuhabdruck, der nahe dem Fundort des Motorrads entdeckt wurde. Der Abdruck entspreche der Schuhgröße 40, sagte Buback. Genau diese Größe hätten die Schuhe gehabt, die Becker bei ihrer Festnahme getragen habe. Allerdings seien die Schuhe vernichtet worden.

Die Bundesanwaltschaft ist hingegen überzeugt, dass der Abdruck nicht im Zusammenhang mit dem Anschlag steht. Außerdem träfen die Merkmale des Abdrucks auf Schuhe zu, die millionenfach hergestellt worden seien. Darüber hinaus beruft sich Buback auf Zeugen, die von Becker selbst oder über Dritte erfahren haben wollen, dass die Ex-Terroristin die tödlichen Schüsse abfeuerte.

Der Nebenkläger begründet seine Überzeugung auch damit, dass Sonnenberg und Becker ein "sehr gut eingespieltes Verbrecherpaar" gewesen seien. Buback hält Sonnenberg für den Fahrer des Motorrads und Becker für die Todesschützin.

Verfassungsschutz mit "schützender Hand"?

Damit widerspricht er der Bundesanwaltschaft. Diese ist davon überzeugt, dass nicht Becker die tödlichen Schüsse abfeuerte. Weil sich die heute 59-Jährige aber bei Vorbereitungstreffen entschieden für die Ermordung des Generalbundesanwalts eingesetzt haben soll, sei sie mitschuldig. Die Anklage fordert daher wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für die Ex-Terroristin.

Weiter versuchte Buback zu belegen, dass der Verfassungsschutz eine "schützende Hand" auf Becker gehalten habe. Laut Anklage gibt es dafür keine Anhaltspunkte. Der Nebenkläger erhob in seinem Plädoyer auch schwere Vorwürfe gegen die Bundesanwaltschaft, das Bundeskriminalamt und weitere Ermittler. Bei der Aufklärung der Ermordung seines Vater habe es "schwere ermittlungstaktische Fehler" und "unfassbare Panne" gegeben.

So beklagte er etwa, dass Beweismittel und Zeugenaussagen verschwunden seien und es teilweise keine Gegenüberstellungen von Zeugen mit Becker gegeben habe. Bundesanwalt Walter Hemberger hatte Buback zuvor vorgeworfen, Zeugen zurechtbiegen zu wollen.

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