Polen:Der Staatsstreich in Warschau erschüttert das Fundament der EU

Brüssel muss der nationalistischen Regierung besonnen, aber entschlossen entgegentreten. Am Ende könnte Polen das erste Land werden, das sein Stimmrecht im Europäischen Rat verliert.

Kommentar von Alexander Mühlauer

Erst hat die Europäische Kommission einen Brief nach Warschau geschickt, dann noch einen. Doch die zahnlosen Mahnungen aus Brüssel bewirkten: nichts.

Die polnische Regierung hat das Verfassungsgericht entmachtet und ein Mediengesetz erlassen, das die Meinungsfreiheit massiv bedroht. Die Europäische Union muss jetzt handeln - besonnen, aber bestimmt. Tut sie das nicht, verrät sie ihre Werte.

Die Regierung in Polen ist dabei, sich vom Prinzip der Rechtsstaatlichkeit loszusagen. Weil das so ist, und weil dieses bedeutende Land Mitglied der EU-Wertegemeinschaft ist, kann der Staatsstreich von Warschau nicht als innere Angelegenheit Polens gelten. Die Politik der nationalistischen Pis-Regierung stellt das Fundament der EU infrage.

Die Brüsseler Kommission muss nun prüfen, ob in Polen eine systembedingte Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit besteht - mithilfe des 2014 geschaffenen Rechtsstaatsmechanismus. Dieser sieht zunächst einen verstärkten Dialog mit dem Mitgliedsland vor. Wenn Polen nicht auf die Empfehlungen der Kommission reagiert, droht ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen europäische Grundwerte.

Am Ende könnte Warschau sein Stimmrecht im Europäischen Rat verlieren. So ist es in Artikel 7 des EU-Vertrags geregelt. Noch nie ist ein Mitgliedsland auf diese Weise sanktioniert worden. Wenn Polen nicht einlenkt, ist es das erste.

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